KV Berlin: Die Richterin nickte: „Sie bereiten die Entscheidungen vor, die aber die Vertreterversammlung zu genehmigen hat.“
Vorstandstätigkeit in der KV Berlin ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: „Die Vorstände haben Organisationshoheit“, erklärten die KV-Vertreter. Der Vorstand verhandle mit den Krankenkassen und lege die Ergebnisse dann der Vertreterversammlung vor. Die Richterin nickte: „Sie bereiten die Entscheidungen vor, die aber die Vertreterversammlung zu genehmigen hat.“ Das spreche wieder für eine abhängige Beschäftigung. Auch hätten […]
» Weiterlesen