BSG: Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen ist rechtmäßig – Art 14 GG – Eigentumsgarantie und Vertrauensschutz
Bundessozialgericht am 17. Juli 2008:
In diesem Zusammenhang hat das Gericht betont, dass die erworbenen Ansprüche ehemaliger Vertragsärzte auf Leistungen aus der EHV ebenso wie Ansprüche auf Renten aus der Sozialversicherung unter dem Schutz der Eigentumsgarantie des Art 14 Grundgesetz stehen. Deshalb muss im Falle einer Kürzung solcher Leistungen dem Vertrauensschutz in besonderer Weise Rechnung getragen werden.
Im hier vorliegenden Fall war dies nach Überzeugung des BSG „im Jahr 2001 nach Überzeugung des Gerichts in ausreichender Weise geschehen“.
Bitte lesen Sie für weitere Informationen die Medienmitteilung des BSG 30/08 vom 17.07.2008: „Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen ist rechtmäßig“
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