VG Berlin: Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin 2006 ungültig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute entschieden, dass die Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin 2006 für ungültig zu erklären ist. Dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören kraft Gesetzes sämtliche in Berlin praktizierenden Zahnärzte und Zahnärztinnen (ca. 5.000) an. Fünf der 45 im vergangenen Winter gewählten Mitglieder der Delegiertenversammlung – des wichtigsten Organs der Körperschaft – hatten die Gültigkeit der Wahl angefochten. Sie hatten beanstandet, dass bei der Stimmauszählung Wahlbriefe berücksichtigt worden waren, die erst nach Ablauf der auf einen Zeitraum bis einschließlich Sonntag, den 3. Dezember 2006 festgesetzten Wahlzeit bei der Zahnärztekammer Berlin eingetroffen waren.

Die Klage hatte Erfolg. Die Zahnärztekammer konnte sich mit ihrem Argument, die Wahlfrist habe sich auch auf den nachfolgenden Montag erstreckt, weil am Sonntag keine Post zugestellt werde, nicht durchsetzen. Das Gericht wies darauf hin, dass die Regelungen des Verwaltungsverfahrensrechts und des Zivilrechts, auf die sich die beklagte Zahnärztekammer berufen hatte, für das Wahlgeschehen weder direkt noch sinngemäß heranzuziehen seien. Außerdem sei der Schutz der Sonntagsruhe, der den betreffenden Vorschriften über die Fristverlängerung auf den Montag zugrunde liege, gerade im Bereich des Wahlrechts zurückgedrängt. So fänden z.B. politische Wahlen in Deutschland grundsätzlich sonntags statt, woraus sich auch der Begriff des „Wahlsonntags“ entwickelt habe.

Das zulässige Rechtsmittel gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung. Wird das Urteil rechtskräftig, so muss eine Neuwahl durchgeführt werden.

 

Quelle: Verwaltungsericht Berlin, Pressemitteilung Nummer 41/2007 vom 19.12.2007
zum Urteil – VG 14 A 27.07 –