VZB: Zurück zur Demokratie!
Berlin, 16. Juni 2025
An das Vorsitzende Mitglied der Vertreterversammlung Herrn Dr. H.-Helmut Dohmeier-de Haan Per eMail an: VorsitzVV@vzberlin.org
An alle Mitglieder der Vertreterversammlung Per eMail über Sekretariat an: info@vzberlin.org
An die Mitglieder des Aufsichtsausschusses Per eMail über Sekretariat an: info@vzberlin.org
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Zurück zur Demokratie!
– Offener Brief –
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Dohmeier-de Haan,
ich beziehe mich auf Ihre Bekanntgabe
Memo zum Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
Zur Einordnung der Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses
gemäß § 86 VwVfG
Dr. H. Dohmeier-de Haan
vorsitzendes Mitglied der Vertreterversammlung
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
10. Juni 2025
vom 11. Juni 2025 auf der privaten BUZ-Webseite von Ihnen und unter Ihrem Namen.
Bitte lassen Sie mich zunächst einmal klarstellen, dass Ihre Aufgabe innerhalb des Versorgungswerks im Wesentlichen die Einberufung und Leitung unserer Vertreterversammlungen ist. Dies ergibt sich daraus, dass Sie nicht „Vorsitzender der Vertreterversammlung“ sind, sondern lediglich (einschränkend) „nur“ das „vorsitzende Mitglied“, dessen Pflichten sich aus der Satzung ergeben. Als solches sind Sie zur Wahrung der Neutralität verpflichtet. Daran musste die Senatsverwaltung Sie bereits schon einmal erinnern.
Die Abgabe von Erklärungen in öffentlich zugänglichen Medien, die Verbreitung von Dokumenten oder wie hier einem „Memo“ haben, wenn überhaupt, von einem vorsitzenden Mitglied nur in äußerst engen Grenzen und in Abstimmung mit den Gremien des VZB zu erfolgen – auch unter Berücksichtigung, dass die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des VZB dem Verwaltungsausschuss obliegt, dazu gehört insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit.
Sie hängen sich das Mäntelchen des vorsitzenden Mitglieds der VV um, vertreten aber tatsächlich nur als Privatperson die Thesen dieses „Memos“ ohne darzulegen, durch wen dessen Erstellung beauftragt und wer den Verfasser mandatiert hat. Sie erwecken den Eindruck, dass es sich um ein offiziell beauftragtes Schriftstück handeln würde, ohne dies zu belegen. Zudem lassen Sie quasi den Verfasser nachträglich die „Gedankengänge“ einiger (!) Vertreter rekapitulieren, um dann zu einem rechtfertigenden Ergebnis für das unkollegiale, unwürdige und wohl rechtswidrige pauschale Abwählen mehrerer Kollegen/innen aus dem Verwaltungsausschuss zu kommen. Letzteres sogar ohne jegliche Aussprache.
Aus diesem Grund verurteile ich die Bekanntgabe dieses „Memos“ auf dieser privaten Webseite. Eine Webseite, welche die Funktion hat, sich als Berufsverband und künftig vermutlich wohl auch als Kammer-VZB-Wahlliste zu etablieren.
Es ist auch leider so, dass mir das von Ihnen bekanntgegebene „Memo“ bisher völlig unbekannt war. Ich habe davon erst durch Ihre private Webseite erfahren. Obwohl es inhaltlich offenbar eine abschließende Entscheidungserklärung für die Vertreterversammlung darstellen soll:
… Die getroffenen Abberufungen sind – bei aller Tragweite – aus Sicht der Versammlung sachlich begründet und rechtlich tragfähig.
Mir ist aber kein Beschluss bekannt, welcher Sie ermächtigt eine derartige Erklärungssicht für die Vertreterversammlung abzugeben. Und ich distanziere mich ausdrücklich davon.
Ihr Wille, hier ohne Mandat Fakten schaffen zu wollen, ist mit einem demokratischen Verständnis Ihrer Funktion schwer zu vereinbaren. Daher beenden Sie bitte Ihre Selbstüberhöhung: zurück zur Demokratie!
Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Gneist
Mitglied der Vertreterversammlung des VZB
1. Vorsitzender IUZB e.V.