KZV Berlin: HVM rückwirkend ab April nahezu ausgesetzt

Die Anwendung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) wird rückwirkend zu Anfang April nahezu aufgehoben, so die KZV Berlin in einem Sonderrundschreiben vom 11. Juni 2025.

Die für die Abrechnungen ab April geltenden HVM-Grenzwerte seien so hochgesetzt worden, dass nahezu keine Praxis mehr von den vorläufigen Einbehalten betroffen wäre.

Möglich wurde dies nach den sehr guten Vertragsabschlüssen für das Jahr 2025. Damit sei die vollständige Finanzierung der zahnmedizinischen Behandlung in Berlin bei fast allen Krankenkassen dauerhaft gesichert. So konnte das für die Berliner Versicherten in der Zahnmedizin zur Verfügung stehende Budget deutlich erhöht werden. Die Finanzierung auch aufwendiger Behandlungen, wie zum Beispiel die Therapien in der Parodontologie, wären auf Dauer gewährleistet.

Geführt wurden diese Verhandlungen vom KZV-Vorstand in den letzten Monaten unter Führung von Dr. Andreas Hessberger (IUZB), welcher nach der Abwahl seines Vorgängers diese Aufgabe übernommen hatte.

 

Weiterführend:

KZV Berlin, Sonderrundschreiben vom 11.06.2025:

  • Nach sehr guten Vertragsabschlüssen für das Jahr 2025:
    – Vollständige Finanzierung der zahnmedizinischen Behandlung in Berlin bei fast allen Krankenkassen nun dauerhaft gesichert.
    – Neue stark erhöhte Basisgrenzwerte im HVM für Primär- und Ersatzkassen für  Zahnärzte, MKG-/Oralchirurgen und Kieferorthopäden rückwirkend ab 01.04.2025
    – vdek-Punktwerte für das Jahr 2025
    – AOK-Punktwerte für das Jahr 2025

IUZB vom 28.05.2025:

IUZB vom 12.04.2025:

 

Ein Kommentar

  • Redaktion

    ZWP ONLINE

    Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2025

    KZV BERLIN – Die AOK Nordost und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Berlin haben die Vergütungsverhandlung für das Jahr 2025 erfolgreich abgeschlossen. Damit ist die zahnmedizinische Versorgung der rund 700.000 AOK Nordost-Versicherten in Berlin umfassend und zeitnah sichergestellt. Die über 3.600 Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden im Land Berlin haben nunmehr Rechts- und Planungssicherheit. Auch beim wichtigen Thema Prävention konnten sich die Partner verständigen.

    Beide Vertragsparteien bewerten den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2025 als Beleg für eine funktionierende Selbstverwaltung und für eine von gegenseitigem Respekt geprägte Vertragspartnerschaft. Sie haben ihre Handlungsspielräume genutzt, um die Versorgung der Versicherten aktiv zu gestalten.

    Tom Forbrich, Bereichsleiter Verträge und Produkte bei der AOK Nordost:

    „Der einvernehmliche Vertragsabschluss ist eine gute Nachricht für unsere Versicherten. Sie können weiterhin auf eine qualitativ hochwertige Behandlung in den Berliner Zahnarztpraxen vertrauen.“

    Dr. Andreas Hessberger, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin:

    „Wir freuen uns sehr über den erfolgreichen Abschluss der Vertragsverhandlungen für 2025. Damit gewährleistet die AOK Nordost die Finanzierung der notwendigen Behandlungsbedarfe ihrer Versicherten. Gleichzeitig erhalten die Zahnarztpraxen die notwendige Planungssicherheit.“