BZÄK: Transparenz reicht nicht – Investorengesteuerte medizinische Versorgungszentren (iMVZ)
Im 146-seitigen Koalitionsvertrag von SPD und Union ist u.a. ein Absatz zum Thema Investoren-MVZ zu finden. In einem Gesetz soll danach Transparenz über die Eigentümerstruktur hergestellt sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sichergestellt werden.
Transparenz ist sicherlich ein guter Ansatz, der jedoch bei weitem nicht ausreicht, stellt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) klar.
Selbst wenn Patientinnen und Patienten vom Praxisschild eines iMVZ die Information erhalten, welche Fonds Gewinne aus ihrer Behandlung ziehen, können sie daraus keine Informationen über die damit verbundenen möglichen Risiken wie Überbehandlung und Gewinnmaximierung ableiten. Wichtige fehlende Informationen für die Patientinnen und Patienten sind der Einfluss des Investors auf die zahnärztliche Unabhängigkeit, der Einfluss auf die zahnärztliche Entscheidung einer notwendigen Therapie und die angeordneten Umsatzziele im iMVZ.
Darüber hinaus reicht „Transparenz“ im Dschungel der Firmenbeteiligungen keinesfalls, um darüber aufzuklären, wer wirklich hinter dem Träger des iMVZ steht.
Eigentümer können ebenfalls Unternehmensgruppen sein, die oft stark verzweigt sind oder im Ausland geführt werden.
Transparenz ist damit ein Baustein, welcher aber ohne weitere Bausteine zur Sicherung der zahnärztlichen Unabhängigkeit ein enttäuschendes Trostpflaster für die Zahnmedizin wäre.
Die Bundeszahnärztekammer hat zahlreiche Vorschläge für eine echte Regulierung der in der Zahnmedizin völlig ungeregelt aus dem Boden schießenden iMVZ gemacht. Neben der räumlichen und fachlichen Nähe zum gründungsberechtigten Krankenhaus, das meist nur als juristisches Vehikel dient, muss auch im Zahnheilkundegesetz u.a. festgelegt werden, dass stets Zahnärztinnen und Zahnärzte die Mehrheit an einer Praxis oder einem MVZ halten. Einzelheiten s.
Quelle: Bundeszahnärztekammer, Pressemitteilung vom 23.04.2025