BZÄK: Sehr lange Bank und dann zu kurze Frist – Entwürfe zu Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Lange waren sie angekündigt, dann passierte… nichts. Mitten in der Sommerpause macht das Bundesministerium für Gesundheit nun Tempo und hat mit dem Digital-Gesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz gleich zwei Entwürfe zur Umsetzung seiner Digitalisierungsstrategie auf den Weg gebracht: einmal mehr mit denkbar knappen Fristen zur Stellungnahme.

Während das Digital-Gesetz das Opt-out-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) regelt, werden mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz die Grundlagen geschaffen, um die persönlichen Gesundheitsdaten aller Versicherten – auch die aus der ePA – für Forschungszwecke zugänglich zu machen.

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte fällt die erste Analyse nüchtern aus: für sie dürften viele an sich sinnvolle Regelungen vor allem zu Mehrbelastungen führen. Zur Erfolgsgeschichte wird Digitalisierung aber nur dann, wenn sie einen spürbaren Mehrwert bringt!

Die gemeinsamen Stellungnahmen von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) zum Digital-Gesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz finden Sie hier:

Quelle: Bundeszahnärztekammer, Pressemitteilung vom 30.08.2023