BAuA 13.01.2021: Wie behandle ich als Zahnärztin, als Zahnarzt derzeitig Patienten ohne COVID-Verdacht
Diese Frage beantwortet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wie folgt: Stand 13.01.2020: Zahnärztliche Behandlungen fallen in den Geltungsbereich der Biostoffverordnung. Konkretisiert werden Arbeitsschutzmaßnahmen in der TRBA 250 Zahnärztliche Behandlungen werden gemäß Punkt 3.4.2 Absatz 2, TRBA 250 in der Regel der Schutzstufe 2 zugeordnet. Es muss mit einer regelmäßigen und nicht nur […]
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