Aufforderung: Empfehlung der ZÄK Berlin zugunsten von FFP 2 Schutzmasken als Standardempfehlung
Heutiges Schreiben an den Präsidenten der Zahnärztekammer Berlin:
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Heegewaldt,
wir beziehen uns auf die:
- Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 – Übersicht pdf
- siehe auch unsere Veröffentlichung vom 29.12.2020 dazu: „Weshalb nur mit FFP2 Schutzmaske? Weil Arbeits- und Personalschutz seine eigenen Regeln hat!„
sowie das bisher unbeantwortete Schreiben unseres Wahllistenmitglieds Herrn ZA Klaus-Peter Jurkat vom 04.01.2020 an Sie und auch an die Bundeszahnärztekammer.
Wir bitten darum,
- dass die Zahnärztekammer Berlin offiziell und öffentlich mittels des nächsten Rundschreibens und auf der Webseite
- eine Grundsatzempfehlung zur Benutzung von Schutzmasken des Typs mindestens FFP2 abgibt.
- Außerdem bitten wir darum, dass die Zahnärztekammer Berlin die Bundeszahnärztekammer auffordert, dies ebenfalls zu tun.
Falls Sie weiterhin davon ausgehen, dass bei der Standardbehandlung ein MNS ausreichend ist, sollten Sie für die niedergelassenen Kollegen eine rechtssichere Begründung zur Verfügung stellen.
Bitte klären Sie das dann auch mit den entsprechenden Bundesbehörden ab. Naheliegend ist es auch, das sich dann ebenfalls Fragen zum Patientenschutz ergeben.
Das die bisherigen Veröffentlichungen von BZÄK, DAHZ, DGZMK und IDZ, die Vorgaben des BAuA außer Kraft setzten können, ist sehr zweifelhaft. Als Kammer des öffentlichen Rechts sehen wir es als Ihre Pflicht, im Rahmen der Pandemiebekämpfung, schnellstmöglich Klarheit zu schaffen.Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Gneist
Delegierter
1. Vertrauensperson Wahlliste IUZB e.V.