Terminhinweis: KV Berlin – Übergangsgelder – Gerichtsverhandlung

Den Vorsitz über den 7. Senat führt Richter Herr Martin Laurisch: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung 29.11.2012 Mündliche Verhandlung im Rechtsstreit um das Übergangsgeld für die drei Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin In dem Rechtsstreit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) gegen die Senatsverwaltung für Gesundheit wegen der Zahlung von Übergangsgeld an die drei Vorstandsmitglieder der […]

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KV Berlin: Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Vorstände – Fortsetzung

Offensichtlich hat das Berliner Sozialgericht zu dem Urteil keine eigene Pressemitteilung verfasst. Nur soviel: „Da muss man dann schon auch auf dem Teppich bleiben; das sind und bleiben Behördenchefs, die haben eine bestimmte Verwaltungsaufgabe, und die müssen sie erledigen und dafür werden sie bezahlt und dafür werden auch Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt.“ Erläutert der […]

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KV Berlin: Die Richterin nickte: „Sie bereiten die Entscheidungen vor, die aber die Vertreterversammlung zu genehmigen hat.“

Vorstandstätigkeit in der KV Berlin ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: „Die Vorstände haben Organisationshoheit“, erklärten die KV-Vertreter. Der Vorstand verhandle mit den Krankenkassen und lege die Ergebnisse dann der Vertreterversammlung vor. Die Richterin nickte: „Sie bereiten die Entscheidungen vor, die aber die Vertreterversammlung zu genehmigen hat.“ Das spreche wieder für eine abhängige Beschäftigung. Auch hätten […]

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SozGBerlin: Muss die KV Berlin keine Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Vorstände bezahlen?

Berliner Sozialgericht, Pressemitteilung 17.03.2008 Muss die Kassenärztliche Vereinigung keine Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Vorstände bezahlen? – KV: „Wir sind mit einer mittelständischen Aktiengesellschaft vergleichbar“ – Sozialgericht verhandelt „Musterverfahren“ am Donnerstag um 9 Uhr Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin vertritt die Auffassung, dass sie für ihre drei Vorstände keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bezahlen muss. […]

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