KV Berlin: Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Vorstände – Fortsetzung
Offensichtlich hat das Berliner Sozialgericht zu dem Urteil keine eigene Pressemitteilung verfasst. Nur soviel:
„Da muss man dann schon auch auf dem Teppich bleiben; das sind und bleiben Behördenchefs, die haben eine bestimmte Verwaltungsaufgabe, und die müssen sie erledigen und dafür werden sie bezahlt und dafür werden auch Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt.“
Erläutert der Pressesprecher des Berliner Sozialgerichts in einem Interview für report München unter dem Filmtitel „Gier ohne Ende – Wie Ärzte-Vorstände abkassieren“ vom 23.03.2009.
Sobald das Urteil veröffentlicht ist, werde ich hier darauf hinweisen.
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