Kommentar zur „Information der Zahnärztekammer Berlin zum Betrugs- und Untreuefall im Philipp-Pfaff-Institut“

Vertrauen war gut, Kontrolle wäre wohl besser gewesen!

Nun ist es sogar „amtlich“, dass weder die Geschäftsführung noch die Gesellschafter bemerkt haben, dass es in dem Zeitraum von 2007 bis 2018 insgesamt
131 Untreuehandlungen mit einer Veruntreuung von Geldern in einer Gesamthöhe von Euro 330.500,63 durch die ehemalige Alleinbuchhalterin gab.

Allerdings ist es falsch, wenn behauptet wird, dass alle Delegierten der Zahnärztekammer Berlin umfassend informiert worden sind. Wir von der IUZB wurden es nicht, denn unser Fragerecht – und somit unser Informationsrecht – wurde per Mehrheitsbeschluss in der Delegiertenversammlung vom 18.10.2018 behindert.

Was gibt uns ein ungutes Gefühl?

  1. Die nach Sprachgebrauch der Kammer „umfassende Information“ bezüglich einer Kontrolle der Geschäftsleitung war ein Bericht über eine lediglich stichprobenartige Prüfung der letzten drei Jahre durch eine von den Gesellschaftern beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
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  2. Entgegen der Skizzierung, wurde der jetzt bestätige „Betrug“ nicht durch die Geschäftsführung des PPI „entdeckt“, jedenfalls nicht im Sinn von „aufgedeckt“.
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  3. Aufgedeckt wurden die zu Unrecht getätigten Überweisungen dadurch, dass sich ein Referent zu Unrecht dem Vorwurf des Finanzamtes ausgesetzt sah, auf erhaltene Honorare keine Steuern gezahlt zu haben.
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  4. Vorangegangen war eine reguläre Steuerprüfung im PPI.
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  5. Und nur der Hartnäckigkeit des prüfenden Finanzamtes ist es zu verdanken, dass die Untreuehandlungen überhaupt erst aufgedeckt wurden. Praktisch: Reiner Zufall! Und ohne diese Zufälligkeit, wären diese Serientaten wahrscheinlich auch nicht beendet worden!
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  6. Zunächst hatte sich die Buchhalterin des PPI bei der Prüfung dieses Vorgangs durch das Finanzamt geweigert, mit der Behörde in Bezug auf Zahlungsströme an Referenten zu kooperieren.
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  7. Hier stellt sich die Frage, warum das obstruktive Verhalten der Buchhalterin überhaupt geduldet wurde und warum nicht durch die Geschäftsführung eine sofortige und vollständige Prüfungsfreigabe angeordnet bzw. selbst durchgeführt wurde. Wer hatte denn dort die Hoheit über die Bank- und Buchhaltungskonten, die Buchhalterin oder die Geschäftsführung?
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  8. Letztendlich ergab sich für die Geschäftsführung die schlichte Notwendigkeit, die Information über den Verdacht auf eine Betrugshandlung der Buchhalterin an die Gesellschafter weiterzuleiten, aufgedeckt hat die Geschäftsführung diese aber nicht, siehe 3. bis 5.
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  9. Da die Mitarbeiter der Prüfungsgesellschaft bei Tatausübung nicht zugegen waren, können Sie in ihrem Bericht zum Tathergang keine verlässlichen Aussagen treffen und die Frage nach einem möglichen anderen „Tathergang“ auch nicht beantworten.
    Dies räumt öffentlich auch der Vorsitzende des Verbandes der Zahnärzte von Berlin ein: „Auch die Mitarbeiter der Prüfungsgesellschaft waren bei Tatausübung nicht zugegen, so dass alle Dinge zum Tathergang nur auf Erfahrungen basieren und man daraus auf Handlungen schließen kann.“
    Und sichert damit (auch) seinem Verband einen Notausgang!
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  10. Dann weist der Vorsitzende des VdZvB darauf hin: „Es darf dabei nicht vergessen werden, dass der „Innercircle“ des PPI nur maximal 5 Personen umfasst und die arbeiteten bis Anfang 2018 sicher in großer Harmonie zusammen.“
    Mit der Harmonie stimmte aber wohl etwas nicht, denn eine Person dieses „Innercircle“ wirtschaftete von 2007 – 2018 in die eigene Tasche.
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  11. Der Umgang mit dem Skandal durch die Verantwortlichen stellt uns nicht zufrieden und wir haben den Eindruck, dass im PPI über die Jahre organisatorisch nicht alles so optimal gelaufen ist, wie es – gerade auch vor dem Hintergrund der Organisationsprobleme weit früherer Jahre – wünschenswert gewesen wäre.
    Denn wir sehen für Geschäftsführung und Gesellschafter auch eine über die gesetzlichen Haftungsfragen hinausgehende Verantwortung. Diese auszuloten wäre allerspätestens Aufgabe der Delegiertenversammlung gewesen, wurde aber abgeblockt!
    Da hilft auch nicht „die schwarze Null“, die vom Verbandsvorsitzenden und anderen geradezu beschworen wird. Und es hilft auch nicht, die von uns im Rahmen unserer Mandatsausübung geforderte Transparenz zu kritisieren oder in der Delegiertenversammlung unser Fragerecht einzufrieren.

Zwischenresümee:

  • 330.500,63 Euro sind weg!
  • Dazu kommen die Prüfungskosten!
  • Last but not least: Was ist eigentlich mit dem Zeitraum von 2003 – 2007!?
  • Der unermessliche Schaden, weil sich leider wieder einmal zeigt:
    Skandale reihen sich an Skandale!

Was kommt als Nächstes?

 

 

Dr. Helmut Dohmeier-de Haan

Mitglied der Delegiertenversammlung
2. Vorsitzender Wahlliste IUZB e.V.