In der Buchhaltung verschwinden 330.000 Euro, unklare Deals bei den Gleichwertigkeitsprüfungen für geflüchtete Kolleginnen und Kollegen. Was ist los im Philipp-Pfaff-Institut?
SKANDAL im PPI
Die aufgrund von Falschangaben ins Zwielicht geratene Geschäftsführung des Philipp-Pfaff-Institut (PPI), kommt ihren Prüfungspflichten über mindestens 11 Jahre nicht ausreichend nach – mehr als 330.000 Euro verschwinden in der Buchhaltung. Erst eine Anfang des Jahres 2018 erfolgte Steuerprüfung brachte den Stein ins Rollen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine Buchhalterin.
Fragen und Aufklärung unerwünscht
Auf der Delegiertenversammlung vom 18. Oktober 2018 sollte der Bericht des Sonderprüfers einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Delegierten über die Hintergründe dieses seit Monaten schwelenden Betrugsfalles informieren.
Fest steht, dass es der Buchhalterin über Jahre möglich war, durch Manipulationen von Rechnungen und Gutschriften erhebliche Beträge auf ihr eigenes Konto zu transferieren. Wie dies trotz des angeblich praktizierten Vieraugenprinzips geschehen konnte, sollte von der Prüfungsfirma eruiert und den Delegierten erläutert werden.
Ausdrücklich hatte der Sonderprüfer die Delegierten darum gebeten, dass Zwischenfragen zu seinen Vortrag sofort gestellt werden und ihm so die Gelegenheit zur unmittelbaren Antwort gegeben wird.
Die Fragen erfolgten überwiegend durch die Delegierten der IUZB und der Fraktion Gesundheit.
Als immer mehr Details eines offensichtlichen Kontrollversagens der Geschäftsführung des PPI erfragt wurden, stellte der Kollege Bertram Steiner (FVDZ Landesvorstand) den Antrag, weitere Nachfragen an den Wirtschaftsprüfer erst am Ende des Vortrages zuzulassen.
Da sich einige Kolleginnen und Kollegen ihr Fragerecht auf diese Weise aber nicht nehmen lassen wollten und am Ende des Vortrages eher noch deutlicher die Unzulänglichkeit des Handelns der Geschäftsführung erfragte, zog der Kollege Karsten Geist (ebenfalls FVDZ Landesvorstand und Vorstandsmitglied der KZV Berlin) die ultimative Notbremse und stellte den Antrag auf Schluss der Debatte.
Dass er sich hierbei auf die Zustimmung der Mehrheit der Delegierten des Verbandes der Zahnärzte von Berlin und des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte verlassen konnte, überraschte niemanden wirklich.
Dass auch der Vorstand der Zahnärztekammer von seinem im Vorfeld der Versammlung, sowohl vom Vorstandsvorsitzenden Dr. Heegewaldt, als auch dem Geschäftsführer Dr. Fischdick, gegebenen Versprechen nach lückenloser Aufklärung abrücken würden, hatte sich bereits einige Tage zuvor abgezeichnet.
Mit der schriftlichen Mitteilung des Kammergeschäftsführers vom 12. Oktober 2018:
wurde klargestellt, dass der Forderung nach kursbezogener Auflistung aller Belege nicht entsprochen werden würde.
Damit war die Katze aus dem Sack und es muss bezweifelt werden, dass diese Absicht überhaupt jemals ernsthaft bestanden hat.
Die jetzt in aller Hektik eingeleiteten sogenannten „Sicherungsmaßnahmen“ deuten darauf hin, dass nun mit allen Mitteln der Versuch unternommen wird, das tatsächliche Ausmaß des Skandals zu verschleiern.
Fest steht, dass die Kostenkalkulation diverser, u.a. mit öffentlichen Mitteln, finanzierter Fortbildungskurse weder von dem beauftragten Steuerbüro, noch von dem Sonderprüfer anhand von Belegen kursbezogen nachvollziehbar sind.
Fest steht auch, dass sich die Geschäftsführung schon lange Ratschlägen zur Schaffung von mehr Abrechnungstransparenz widersetzte und auf diese Weise den Betrug und den Verlust erst möglich machte.
Dass die Vorstände der Zahnärztekammer Berlin und Brandenburg weiterhin an der Geschäftsführung des PPI festhalten, lässt den schlimmen Verdacht aufkommen, dass hier von der eigenen Verantwortung bei der Kontrolle der Geschäftsführung des PPI abgelenkt werden soll.
Die IUZB verlangt lückenlose Aufklärung….
…und dass die Vorstände und Geschäftsführungen nicht das GmbH-Gesetz als Abwehrschild gegen Transparenz vor sich hertragen, dass PPI gehört schließlich der Berliner und Brandenburger Zahnärzteschaft. Denn sonst könnte eine schlimme logische Schlussfolgerung irgendwann lauten: „Das Philipp-Pfaff-Institut muss aufgelöst werden!“
Leider zahlt es sich für die Kollegenschaft jetzt wieder einmal negativ aus, dass die beiden in unseren Körperschaften machthabenden Verbände und deren willige Helfer alles daran setzen, die IUZB in der Kammer – und auch im Versorgungswerk, daran sei hier erinnert – aus allen Kontrollorganen herauszuhalten.
Warum wohl?
Gerhard Gneist
Mitglied der Delegiertenversammlung
- Vorsitzender Wahlliste IUZB e.V.
Weiterführend:
- Abgeordnetenhaus: Hürden auf dem Weg zur Approbation bei Zahnärzt*innen mit ausländischen Abschlüsen I
- Abgeordnetenhaus: Fortsetzung folgt…