Die Kammer vor Ort: Fragen und Antworten

Von: Gerhard Gneist
Gesendet: Mittwoch, 9. April 2014 09:10
An: Herrn Geschäftsführer Dr. Fischdick
Betreff: Fragen zur Veranstaltungsreihe „Die Kammer vor Ort – Wir sind für Sie da!“

Sehr geehrter Herr Dr. Schmiedel,
sehr geehrter Vorstand,
sehr geehrter Herr Dr. Fischdick,

ich begrüße alle Maßnahmen welche geeignet sind, die Mitglieder der Kammer positiv an unsere Selbstverwaltung zu binden. Insofern stehe ich Ihre Maßnahme „Die Kammer vor Ort – Wir sind für Sie da!“ positiv gegenüber. Den Artikel der Kammer-Pressesprecherin Frau Dohlus in der MBZ Januar 2014 habe ich gelesen.

Hinsichtlich der praktischen Durchführung habe ich ergänzend einige Fragen, um dessen detaillierte Beantwortung ich Sie höflich bitte:

Vorab vielen Dank für die Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gerhard Gneist
Mitglied der Delegiertenversammlung UNION 2012
1. Vorsitzender IUZB e.V.

 

Antwort vom 14. April 2014

Sehr geehrter Herr Gneist,

vielen Dank für die Email und Ihre Fragen zur Veranstaltungsreihe „Kammer vor Ort“. Wie auch Sie, haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltungen diese als „sehr lohnenswert und informativ“ empfunden. Die erhaltenen Rückmeldungen aus der Berliner Zahnärzteschaft waren durchweg positiv, da – wie Sie auch selbst schreiben – die Kammer ihre Mitglieder über aktuelle Entwicklungen informiert hat und hierüber auch ihrem Auftrag, für die Mitglieder kompetenter Ansprechpartner zu sein, gerecht geworden ist. Dem von Ihnen der Veranstaltungsreihe bescheinigte Erfolg, dass die Mitglieder der eigenen Kammer positiv gegenüber stehen, wird also hoffentlich in Ihrem Sinne eine stärkere Bindung an die Selbstverwaltung folgen. Die Beantwortung Ihrer Nachfragen finden Sie unmittelbar nach Ihren Fragen in blauer Schrift.

Mit freundlichen Grüßen

gez. i. A. Dr. Fischdick

 

  1. Wie viele Veranstaltungen dieser Art gab es bisher?
    .

    • Bisher gab es in den vergangenen Jahren – oder Jahrzehnten – keine Informationsveranstaltungen für Kammermitglieder dieser Art. Im Hinblick auf die konkrete Reihe gab es wie im MBZ 11/13 (S. 49) und 1/14 (S. 16) nachzulesen, zunächst 4 geplante Veranstaltungen, eine Veranstaltung am 5.12. wurde zusätzlich im Restaurant „Luise“ in Dahlem angeboten, um der übergroßen Nachfrage gerecht werden zu können. Eine Abschlussveranstaltung wurde am 12.2. durchgeführt – insgesamt also 6 Veranstaltungen.
      .
  2. Wo bzw. in welchem Räumlichkeiten fanden diese Veranstaltungen statt?
    .

    • S. MBZ 11/13 und 1/14
      .
  3. Wie viele Mitglieder der Zahnärztekammer Berlin haben pro Veranstaltung teilgenommen und wie viele insgesamt?
    .

    • Ca. 100-150 pro Abend in 2013, ca. 350 in 2014 – insg. ca. 850 bis 1100
      .
  4. Haben an der/den Veranstaltung(en) auch Personen teilgenommen, welche nicht Mitglied der Zahnärztekammer sind?
    .

    • Nach diesseitiger Kenntnis nicht, die Einladungen gingen ausschließlich an die Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte.
      .
  5. Falls ja, wie viele und unter welchen Voraussetzungen?
    .


    • .
  6. Welche Kosten entstanden pro Veranstaltung und welche Kosten insgesamt?
    .

    • Pro Veranstaltung entstanden pro teilnehmendem Mitglied Kosten von ca. 20 Euro.
      Gesamtkosten entstanden pro Veranstaltung für Raum- und Techniknutzung sowie Essen und Getränke von knapp 3.000,00 Euro in 2013, ca. 5.500 Euro in 2014 – insg. ca. Euro 20.000,00
      .
  7. Wie wurden die Veranstaltungen finanziert?
    .

    • Aus dem Kammerhaushalt für Öffentlichkeitsarbeit/Mitgliederinformation
      .
  8. Trägt die Zahnärztekammer Berlin alle Kosten?
    .

    • Nein
      .
  9. Erfolgt die Finanzierung über mittelbare oder unmittelbare Kostenübernahmen durch Dritte?
    .

    • Die Finanzierung erfolgt maßgeblich über die Kammer Berlin
      .
  10. Falls eine Finanzierung durch Dritte erfolgt: Durch welche und in welcher Höhe (tatsächliche Kosten oder Wertansatz in €, bitte Einzelaufstellung)?
    .

    • Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank hat einen Zuschuss von Euro 1.500,00 insgesamt gewährt.
      .
  11. Für die Einladung vom 12.02. wurde angegeben: „Für das leibliche Wohl (Getränke und Speisen) ist gesorgt.
    Wer trägt die Kosten für Getränke und Speisen? Die Teilnehmer selbst, oder die Zahnärztekammer, oder Dritte?
    .

    • Die Kosten für die Verpflegung (gleiches Catering wie auch bei den Delegiertenversammlungen) – abgesehen vom Apo-Bank-Zuschuss – hat die Kammer Berlin getragen.
      .
  12. Falls nicht durch die Teilnehmer selbst: Wie hoch waren bisher pro Veranstaltung die Kosten für Getränke und wie hoch für Speisen und wer hat die Kosten in welchem Verhältnis getragen?
    .

    • S. Antworten 6,10, 11.
      .
  13. Bei den Veranstaltungen sprach laut Artikel/Einladung eine Referentin der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.
    a) Wurde für diesen Vortrag an die Referentin oder die Bank ein Honorar durch die Zahnärztekammer Berlin oder andere geleistet?
    .

    • Die Kammer Berlin hat kein Honorar gezahlt – ob andere dies getan haben entzieht sich der Kenntnis der Kammer

    b) Wurde der Referentin oder der Bank personenbezogene Daten über den Kreis der Teilnehmer übermittelt (zum Beispiel aus den Daten der Anmelderegistrierung oder durch Angaben aus einer Teilnehmerliste)?

    • Personenbezogene Daten dürfen nur zu den in § 5a KammerG aufgeführten Zwecken erhoben und verarbeitet werden. Eine Weitergabe ist nicht vorgesehen und somit auch (selbstverständlich) nicht erfolgt!
      .
  14. Haben Mitglieder des Vorstandes für die Veranstaltungen Sitzungsgelder erhalten?
    .

    • Die Mitglieder des Vorstandes haben für Ihre Tätigkeiten im Rahmen der Veranstaltungen (Information der Kammermitglieder, Antworten zu spez. Fragen etc.) Sitzungsgelder nach geltender Reise- und Sitzungsgeldordnung abgerechnet und erhalten.
      .
  15. Falls ja, welches Vorstandsmitglied wofür und in welcher Höhe?
    .

    • Das beantragende Mitglied des Vorstandes für die unter Nr. 14 beispielhaft, nicht abschließend aufgeführten Vorstandspflichten in Höhe der maßgebenden Sitzungsgeldstufe, in der Regel bis 6 Stunden, also 300 Euro pro Vorstandsmitglied und Veranstaltungsabend. Eine Abrechnung darüber hinaus (bis 9 Stunden) ist trotz z.T. erheblich darüber liegenden Sitzungszeiten nicht erfolgt.