Europäische Kommission und Mitgliedstaaten bewerten Beschränkungen des Zugangs zu reglementierten Berufen
Europäische Kommission, Pressemitteilung 02. Oktober 2013:
Europäische Kommission und Mitgliedstaaten bewerten Beschränkungen des Zugangs zu reglementierten Berufen
Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung vorgestellt, in der sie den Beginn der Evaluierung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs ankündigt. Reglementierte Berufe sind Berufe, deren Ausübung an den Besitz besonderer Qualifikationen geknüpft ist oder bei denen die Berufsbezeichnung (z. B. Architekt oder Apotheker) geschützt ist. Ein derartiger Schutz kann beispielsweise aus Verbraucherschutzgründen durchaus gerechtfertigt sein. Allerdings können übermäßig restriktive Bedingungen für den Zugang zu bestimmten Berufen auf junge Menschen eine abschreckende Wirkung haben und ihren Eintritt in den Arbeitsmarkt sogar verhindern. Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Bestimmungen ist es für qualifizierte Fachkräfte häufig schwierig, sich um Arbeitsplätze in anderen Mitgliedstaaten zu bewerben.
Verbesserungen bei den Bedingungen für den Berufszugang, insbesondere in Form eines angemesseneren und transparenteren Rechtsrahmens in den Mitgliedstaaten, würden die Arbeitsplatzmobilität qualifizierter Fachkräfte im Binnenmarkt und die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen der freien Berufe erleichtern. Dies könnte sich auch positiv auf die Beschäftigungslage auswirken und das Wirtschaftswachstum ankurbeln, zumal allein die Dienstleistungen der freien Berufe etwa 9 % des BIP in der Europäischen Union ausmachen.
Um ein möglichst vollständiges Bild der Beschränkungen des Zugangs zu und der Ausübung von reglementierten Berufen zu geben, wird ebenfalls heute ein Bericht über die Ergebnisse des im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie durchgeführten Peer-Reviews der Vorschriften zu Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen und Preisen veröffentlicht. Diese Vorschriften, die häufig noch zur Beschränkung des Berufszugangs hinzukommen, können die Gründung von Tochterunternehmen oder interdisziplinäre Tätigkeiten zusätzlich erschweren oder gar unmöglich machen.
Dazu der für den Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: „Trotz all unserer Anstrengungen ist die Arbeitsplatzmobilität der Fachkräfte in der Europäischen Union nach wie vor zu niedrig. Die Bedingungen für den Zugang zu bestimmten Berufen können komplex und ihre Erfüllung mit hohem Aufwand verbunden sein, und sehr häufig unterscheiden sie sich zudem ganz beträchtlich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Dies entmutigt die Arbeitskräfte, in anderen Mitgliedstaaten eine Beschäftigung zu suchen und aufzunehmen. Ich bin überzeugt, dass die schematische Darstellung der reglementierten Berufe und die sich anschließende Überprüfung und Bewertung der Beschränkungen des Berufszugangs durch die Mitgliedstaaten von großem Nutzen ist. Es geht hier nicht darum, Berufe zu deregulieren oder Mitgliedstaaten mit Sanktionen zu belegen. Vielmehr besteht das Ziel darin, einen besseren Zugang zu den Dienstleistungen der freien Berufe sicherzustellen, indem überprüft wird, welche Zugangsstrukturen einem vereinfachten, angemessenen, sicheren und transparenten System am ehesten förderlich sind.“
Kernpunkte der Mitteilung
Mit der heutigen Mitteilung werden die in der überarbeiteten Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dargelegten Anforderungen und damit eine der in der Binnenmarktakte I von 2011 genannten Prioritäten umgesetzt. In der ersten Phase geht es darum, Transparenz zu schaffen: Jeder Mitgliedstaat erstellt eine Liste der auf nationaler und auf regionaler Ebene reglementierten Berufe. Die Kommission wird die Listen in Form einer Europakarte der reglementierten Berufe veröffentlichen. Aus dieser Karte wird klar ersichtlich sein, welche Berufe in welchen Ländern reglementiert sind. Ziel ist es, dass eine Fachkraft, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchte, mit Hilfe dieser Karte rasch herausfinden kann, welche Bedingungen sie in den einzelnen Ländern erfüllen muss, um einen bestimmten Beruf ausüben zu können.
Die Bedingungen für den Berufszugang können erhebliche Unterschiede zwischen den EU‑Mitgliedstaaten aufweisen. Die Gründe für diese Unterschiede sind häufig nicht nachvollziehbar. Im Rahmen des heute eingeleiteten Prozesses werden die Mitgliedstaaten in der zweiten Phase aufgefordert, in den nächsten zwei Jahren eine gegenseitige Evaluierung ihrer jeweiligen Beschränkungen des Zugangs zu bestimmten Berufen vorzunehmen. Zu diesem Zweck wurde ein ehrgeiziger Arbeitsplan für die Kommission und die Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Es ist vorgesehen, alle Beteiligten, insbesondere die Vertreter der verschiedenen Berufsverbände, an diesem Prozess voll zu beteiligen. Dabei sollten sich Mitgliedstaaten, die unterschiedliche Ansätze verfolgen, über die Auswirkungen aller Arten formeller und informeller Beschränkungen des Zugangs zu beruflichen Tätigkeiten austauschen.
Die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage zum Binnenmarkt (Spezial Eurobarometer 398), die ebenfalls heute veröffentlicht werden, lassen erkennen, wie die Verbraucher die Problematik sehen. Nach Auffassung der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger sind neben der fachlichen Qualifikation der Ruf und die Berufserfahrung bei der Wahl eines Dienstleisters von maßgeblicher Bedeutung.
Hintergrund
Der Europäische Rat hatte in seinen Schlussfolgerungen vom 2. März 2012 auf die unverhältnismäßigen Hemmnisse beim Zugang zu reglementierten Berufen hingewiesen und die Abschaffung sämtlicher ungerechtfertigter regulatorischer Beschränkungen im Binnenmarkt gefordert. Am 14. Juni 2012 hatte das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, zu ermitteln, „in welchen Bereichen die Mitgliedstaaten den Berufszugang unverhältnismäßig stark blockieren”. Umfassende Reformen der Vorschriften über den Zugang zu reglementierten Berufen finden bereits in Portugal, Polen, Italien, Slowenien und Spanien statt. Das Thema war auch Gegenstand der länderspezifischen Empfehlungen, die an einige Mitgliedstaaten gerichtet wurden.
Die Kommission hatte in ihrer Mitteilung „Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor 2012-2015” vom 8. Juni 2012 (siehe IP/12/587) die Bedeutung der Überarbeitung des Rechtsrahmens für freiberufliche Dienstleistungen unterstrichen und eine Mitteilung über reglementierte Berufe angekündigt.
Die heutige Mitteilung läutet den Beginn der Umsetzung von Artikel 59 der überarbeiteten Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, einer der in der Binnenmarktakte I von 2011 genannten Prioritäten, ein. Nach dieser Vorschrift der Richtlinie, über die im Juni eine politische Einigung erzielt wurde (siehe MEMO/13/552) sollen alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Reglementierungen des Berufszugangs überprüfen und danach in den Prozess einer gegenseitigen Evaluierung eintreten.
In die Mitteilung sind auch die Ergebnisse eines Workshops vom 17. Juni 2013 eingeflossen, an dem Vertreter der zuständigen Ministerien und der Berufsverbände der Mitgliedstaaten teilgenommen haben.
Im Juli 2012 hatte der Europäische Rat die von der Kommission an mehrere Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung unterstützt, den Zugang zu freiberuflichen Dienstleistungen zu öffnen, um ihre Volkswirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Für einige Mitgliedstaaten wurde diese Empfehlung auch für 2013 aufrechterhalten bzw. weiter ausgebaut.
Siehe MEMO/13/839
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/policy_developments/index_de.htm