BZÄK: Hilfe zur Selbsthilfe: Konferenz der zahnärztlichen Hilfsorganisationen
Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte helfen ehrenamtlich im In- und Ausland über zahnärztliche Hilfsorganisationen, insbesondere bei Katastrophen oder in Krisenregionen. Die verschiedenen zahnärztlichen Hilfsorganisationen unterstützen bei Naturkatastrophen und humanitären Notlagen mit Soforthilfemaßnahmen. Aber vor allem auch mit Infrastrukturaufbau und Hilfe zur Selbsthilfe – dem Bau von Kliniken und Krankenstationen vor Ort sowie Schulen und Bildungseinrichtungen für entsprechend qualifiziertes Personal.
Am 28. März lud die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur vernetzenden Konferenz der zahnärztlichen Hilfsorganisationen auf der IDS in Köln ein.
„Es gibt gerade viele Krisensituationen auf der Welt, Amerika streicht massiv Gelder, es ist eine angespannte Situation weltweit. Die Entwicklungshilfe wird weltweit fast halbiert, umso wertvoller ist diese Hilfe“, so Dr. Karsten Heegewaldt, BZÄK-Vorstandsreferent für Soziale Aufgaben/Hilfsorganisationen. Er dankte allen aktiv Helfenden.
BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz ergänzte in seinem Grußwort, dass diese Arbeit nicht nur zur Verbesserung der Mundgesundheit beitrage, sondern dank nachhaltiger Entwicklungshilfe auch langfristig zur allgemeinen Lebensqualität der Menschen. Er danke mit außerordentlichem Respekt für die Arbeit.
Mark Stephen Pace, Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Dental-Industrie e.V. (VDDI), hob hervor, dass es diese Konferenz der Hilfsorganisationen schon seit 20 Jahren gebe. Die geopolitische Situation derzeit sei schwierig, auch in Bezug auf Zölle, die Preise für zahnmedizinisches Equipment stiegen. Und letztendlich litten am Ende die Menschen darunter. Er danke für die Kraft und das Durchhaltevermögen.
Die Konferenz mit rund 70 Teilnehmenden aus 24 Hilfsorganisationen ermöglichte es, sich auszutauschen und zu netzwerken. Im Programm standen auch Vorträge zu den Themen „Haftungsrecht und Haftungsfragen bei Hilfseinsätzen“ sowie „Unfallrisiken & Versicherungsschutz bei grenzüberschreitender Tätigkeit“.
Quelle: Bundeszahnärztekammer, Pressemitteilung vom 31.03.2025