Senat beschließt Änderung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes und des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Aus der Sitzung des Senats am 18. März 2025:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, das Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes und des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes beschlossen.

Das Gesundheitsschulanerkennungsgesetz enthält in seinem Kern Regelungen zur Erteilung, zur Rücknahme und zum Widerruf der staatlichen Anerkennung einer Schule des Gesundheitswesens sowie zur staatlichen Aufsicht und zur modellhaften Erprobung neuer Ausbildungsangebote. Veränderte Rahmenbedingungen in einigen Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe machen vor dem Hintergrund neuer berufsrechtlicher Regelungen und Erfahrungen aus dem Gesetzesvollzug eine sachgerechte Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen notwendig.

Den Schulen des Gesundheitswesens und deren Trägern obliegt die Gewähr für eine dauerhafte und ordnungsgemäße Ausbildung. Die Änderungen sollen die Schulen dabei unterstützen, ihren verantwortungsvollen Aufgaben weiterhin vollumfänglich gerecht zu werden und diese zum Wohle der Allgemeinheit effizient und nachhaltig ausüben zu können.

Zur Qualitätssicherung werden die Kontroll- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörde erweitert. Insbesondere werden dabei Konkretisierungen für Schulinspektionen festgelegt und eine neue Rechtsgrundlage für den Widerruf der staatlichen Anerkennung im Falle der Nichtbeachtung von Mitwirkungspflichten geschaffen. Durch die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage können Rechtsverstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgt und Bußgelder erhoben werden.

In das Gesundheitsschulanerkennungsgesetz werden die für die zuständige Senatsverwaltung erforderlichen Ermächtigungsgrundlagen für den Erlass von Rechtsverordnungen eingefügt, welche in den Berufsgesetzen als Ergänzungen des Bundesrechts vorgesehen sind, soweit diese nicht schon durch bestehende Landesregelungen abgedeckt werden.

Zudem wird die Fortführung bereits bestehender akademischer Ausbildungsangebote in einigen Berufen gesetzlich abgesichert.

Ferner wird das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz geändert, um die Zuständigkeit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin für die Ordnungsaufgaben nach dem Gesundheitsschulanerkennungsgesetz im einschlägigen Gesetz festzuschreiben.

Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Pressemitteilung vom 18.03.2025