BVerfG: Weitere erfolglose Anträge
Die Wahlperiode des alten Bundestages wird gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.
1. | Beschluss vom 13. März 2025 2 BvE 3/25 Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor Zusammentritt des neu gewählten Bundestages |
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2. | Beschluss vom 13. März 2025 2 BvE 5/25 Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor Zusammentritt des neu gewählten Bundestages |
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3. | Beschluss vom 13. März 2025 2 BvE 4/25 Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Grundgesetzes |
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