BVerfG: Weitere erfolglose Anträge

Die Wahlperiode des alten Bundestages wird gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.

1. Beschluss vom 13. März 2025
2 BvE 3/25
Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor Zusammentritt des neu gewählten Bundestages
 

 

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2. Beschluss vom 13. März 2025
2 BvE 5/25
Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor Zusammentritt des neu gewählten Bundestages
 

 

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3. Beschluss vom 13. März 2025
2 BvE 4/25
Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Grundgesetzes
 

 

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