Meldepflicht bei Infektionen: RKI schaltet Portal für Arztpraxen frei und stellt Infos bereit
Das Robert Koch-Institut hat sein Portal DEMIS jetzt auch für Arztpraxen zur Meldung von Infektionskrankheiten frei geschaltet. Diese können es ab sofort nutzen, wie das Institut mitteilte.
Ärztinnen und Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, meldepflichtige Infektionen
- wie Keuchhusten,
- Masern,
- Mumps,
- Kinderlähmung,
- Röteln und
- Windpocken
innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern mitzuteilen. Darin eingeschlossen sind auch Verdachts- und Todesfälle. Die Meldung muss elektronisch erfolgen.
DEMIS-Meldeportal des RKI
Damit Arztpraxen dieser Pflicht nachkommen und die Behörden die gemeldeten Daten schnell erfassen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen können, bietet das Robert Koch-Institut (RKI) das DEMIS-Meldeportal an. DEMIS steht für deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz. Es wurde 2017 gesetzlich verankert (Paragraf 14 Infektionsschutzgesetz) und laut RKI im Jahr 2020 gestartet.
Viele Labore nutzen das Portal zur Meldung von nachgewiesenen Krankheitserregern, auch sind laut RKI alle Gesundheitsämter angeschlossen. Nun sollen darüber alle Arztpraxen meldepflichtige Infektionskrankheiten melden.
RKI stellt Informationen bereit
Verantwortlich für das DEMIS-Meldeportal ist das RKI. Es stellt den Arztpraxen ein Infopaket für die Nutzung des Systems bereit. Darin enthalten sind Informationen zur gesetzlichen Meldepflicht, zur Anmeldung im DEMIS-Meldeportal, zum korrekten Absetzen einer Meldung und zu Kontaktmöglichkeiten bei Fragen (Support).
In der
sind alle wichtigen Informationen zu finden. Das Infopaket für Arztpraxen ist
Quelle: KBV, Pressemitteilung/Praxisnachricht vom 06.03.2024