TFA-Tarifverträge: bpt bricht Verhandlungen ab

Die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) hat beschlossen, alle bisherigen Ergebnisse der Verhandlungen zum Mantel- und Gehaltstarifvertrag mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) zu verwerfen und auch nicht mehr fortzusetzen. In einer kurzen E-Mail hat der bpt-Vorstand den vmf gestern Abend über diese Entscheidung informiert. Rechtlich notwendige Änderungen im Manteltarifvertrag sollen noch vorgenommen werden.

Dazu erklärt die vmf Präsidentin Hannelore König:

„Die bpt-Delegierten werfen alle Erfolge, die in den vergangenen Monaten mühsam errungen wurden, über Bord und verweigern weitere Verhandlungen. Dies betrifft insbesondere die Gehälter, die Ausbildungsvergütung und die Einführung einer weiteren Tätigkeitsgruppe für TFA mit anerkannten Zusatzqualifikationen oder Aufstiegsfortbildungen und damit die Karrierepfade von TFA.

Der bpt koppelt die TFA damit – trotz positiver wirtschaftlicher Entwicklungen in der Branche – von jeglicher Gehaltserhöhung ab. TFA bleiben mit einem Einstiegsgehalt von 14,01 Euro als hochqualifizierte Fachkräfte im unteren Entgeltbereich abgehängt. Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn verringert sich zum 1. Januar 2025 auf 1,19 Euro pro Stunde. Die Ausbildungsvergütung für TFA beträgt durchschnittlich 870 Euro und liegt mehr als 18 Prozent unter den durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen.

Mit dieser kurzsichtigen Entscheidung wird der Fachkräfteengpass bei den TFA verschärft, mittel- bis langfristig gefährdet das auch die veterinärmedizinische Versorgung.

1987 hat unser Verband den ersten Mantel- und Gehaltstarifvertrag mit dem bpt abgeschlossen. Seither wurde kontinuierlich verhandelt und die Tarifverträge weiterentwickelt. Noch im September hatte bpt-Präsident Dr. Moder beim DACH-Wirtschaftsforum erklärt, es besser machen zu wollen als die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft. Der gestrige Schlussstrich hat das noch weit übertroffen. Sieht so eine Tarifpartnerschaft und eine Verantwortung der Arbeitgeberseite aus?“

Die bestehenden Tarifverträge befinden sich in der Nachwirkung und gelten weiter. Ebenso läuft die Umfrage weiter und wurde bis zum 25. November 2024 verlängert. vmf-Mitglieder können im internen Mitgliederbereich dann auch über Arbeitskampfmaßnahmen abstimmen.

Quelle: Verband medizinischer Fachberufe, Pressemitteilung vom 15.11.2024