Software-Anbieter aufgepasst: Sie haften jetzt für fehlerhafte Produkte

Am 10.10.2024 hat der Rat eine neue EU-Produkthaftungsrichtlinie („ProdHaftRL“) angenommen. Nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wird sie 24 Monate nach dem Inkrafttreten EU-weit gelten.

Neu: Die neue Regelungen enthält jetzt auch Regelungen zur Haftung für Software oder Produkte mit Softwarekomponenten.

 

Heise, 12.11.2024:

IBF, 05.11.2024: