Software-Anbieter aufgepasst: Sie haften jetzt für fehlerhafte Produkte
Am 10.10.2024 hat der Rat eine neue EU-Produkthaftungsrichtlinie („ProdHaftRL“) angenommen. Nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wird sie 24 Monate nach dem Inkrafttreten EU-weit gelten.
Neu: Die neue Regelungen enthält jetzt auch Regelungen zur Haftung für Software oder Produkte mit Softwarekomponenten.
Heise, 12.11.2024:
IBF, 05.11.2024: