KZV Thüringen organisiert zahnärztlichen Notruf neu

Dr. Knut Karst (l.) und Dr. Conny Langenhan (r.) mit dem Plakat, dass Patientinnen und Patienten sensibilisieren soll

Bin ich ein Notfall? Zahnärzte optimieren Notruf

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen (KZV Thüringen) hat den Ablauf bei Notfällen ab 1. Januar 2025 modernisiert. Hintergrund ist die häufige unnötige Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes. Oftmals rufen Patientinnen und Patienten in den späten Abend- und Nachtstunden wegen leichter Schmerzen oder Bagatellen den Notruf an. Das sorgte bisher für eine unnötige Belastung der Thüringer Zahnärzteschaft, da es sich bei der Mehrheit der Notrufe eben nicht um tatsächliche Notfälle handelt.

Um diese Belastung zu minimieren, werden die Anrufe zwischen 22.00 und 7.00 Uhr ab 1. Januar 2025 zuerst an einen sog. Dispatcher zur vorherigen Beurteilung umgeleitet. Dieser entscheidet dann anhand der Schilderungen der Patientinnen und Patienten, ob es sich tatsächlich um einen Notfall handelt der unverzüglich behandelt werden muss, oder ob eine Behandlung beim regulären Zahnarzt am nächsten Morgen ausreichend ist.

Bei den Dispatchern handelt es sich um medizinisches Fachpersonal. Dieses wird vorher intensiv seitens der KZV Thüringen im Bereich der Zahnheilkunde geschult, um die vermeintlichen Notfälle korrekt einschätzen und eine Entscheidung treffen zu können. Unterstützt werden sie von einem modernen, medizinisches KI-System. Zusätzlich steht ihnen bei Unklarheiten der diensthabende Notfall-Zahnarzt telefonisch zur Verfügung, damit das System ohne Probleme eingeführt werden kann und reibungslos funktioniert. „Es bleibt klar hervorzuheben, dass für die Patientinnen und Patienten mit echten Notfällen keinerlei Nachteile entstehen, es geht uns ausschließlich darum, die Thüringer Zahnärzteschaft nicht weiter über Gebühr zu belasten“, stellt Dr. Conny Langenhan, bei der KZV Thüringen für den Notdienst zuständig, klar.

Auf der Vertreterversammlung der KZV Thüringen am 26. Oktober 2024 in Jena wurde dem Antrag ohne Gegenstimme zugestimmt. Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen. Sie besteht gemäß der Satzung aus 30 gewählten stimmberechtigten Mitgliedern.

Quelle: KZV Thüringen, Bekanntgabe vom 29.10.2024