OLG: Arzt wehrt sich erfolgreich gegen negative Bewertung auf Google

RA Kanzlei Christmann, 28.10.2024:

 

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OLG München, Urteil vom 06.08.2024 – 18 U 2631/24

Leitsätze:
  1. Auch ein auf einem Bewertungsportal bewerteter Arzt löst grundsätzlich schon mit der Rüge, einer Bewertung liege kein Behandlungskontakt zugrunde, Prüfpflichten des Bewertungsportals aus.
  2. Er ist insoweit gegenüber dem Bewertungsportal grundsätzlich ebenfalls nicht zu weiteren Darlegungen, insbesondere einer näheren Begründung seiner Behauptung des fehlenden Behandlungskontakts, verpflichtet. Dies gilt nicht nur in dem Fall, dass die Bewertung keinerlei tatsächliche, die konkrete Inanspruchnahme der Leistung beschreibende Angaben enthält und dem Bewerteten daher eine weitere Begründung schon gar nicht möglich ist, sondern auch dann, wenn für einen Behandlungskontakt sprechende Angaben vorliegen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 [in Bezug auf ein Hotelbewertungsportal]).