VG Berlin: Auch eine Behörde darf die Google-Bildersuche nutzen
LTO, 05.08.2024:
- VG Berlin kassiert Fahrtenbuchauflage ein:
Behörde war zu faul zum Googeln
Verwaltunsgericht Berlin, Urteil vom 26.06.2024, Az. 37 K 11/23
Leitsatz:
Hätte sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren der Fahrer eines Tatfahrzeugs, mit dem ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen worden ist, aufgrund eines brauchbaren Frontfotos und der Halterangaben im Abgleich mit Fotos aus einer Google-Bildsuche leicht ermitteln lassen können, liegt keine Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers im Sinne des § 31a StVZO vor.