VG Berlin: Auch eine Behörde darf die Google-Bildersuche nutzen

LTO, 05.08.2024:

 

 

Verwaltunsgericht Berlin, Urteil vom 26.06.2024, Az. 37 K 11/23

Leitsatz:

Hätte sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren der Fahrer eines Tatfahrzeugs, mit dem ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen worden ist, aufgrund eines brauchbaren Frontfotos und der Halterangaben im Abgleich mit Fotos aus einer Google-Bildsuche leicht ermitteln lassen können, liegt keine Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers im Sinne des § 31a StVZO vor.