Bundeskabinett beschließt Ausbau der gematik zur Digitalagentur

Die gematik wird zur Digitalagentur für Gesundheit ausgebaut und ihre Handlungsfähigkeit angesichts der Herausforderungen der digitalen Transformationen im Gesundheitswesen und in der Pflege gestärkt. Sie wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Zukunft effektiver steuern. Das ist Ziel des heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG).

Dazu erhält die Digitalagentur künftig mehr Verantwortung für die Gesamtprozesse bei der Entwicklung der Digitalprodukte. Sie begleitet den Prozess von der Erstellung der Spezifikation, über die Ausschreibung von Entwicklung bzw. Betrieb der Komponenten, Dienste und Anwendungen bis hin zur Verpflichtung der Anbieter und Hersteller, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung zu ergreifen.

Das bei der Digitalagentur angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) erhält weitere Aufgaben, um sicherzustellen, dass Anwendungen interoperabel sind und die Anwendungen die Versorgung spürbar verbessern. Zudem erhält die Digitalagentur mehr Kompetenzen zur Störungsbeseitigung und wird mit weiteren hoheitlichen Aufgaben beliehen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Die Aufholjagd in der Digitalisierung geht weiter. Digitalisierung ist die Zukunft guter Medizin. Die neue Digitalagentur soll ermöglichen, dass durch ihre Durchgriffs- und Aufsichtsrechte, digitale Infrastruktur wie Praxissoftware, die elektronische Patientenakte oder digitale Krankenhausakten auch zuverlässig und schnell funktionieren. Ärztinnen und Ärzte müssen Digitalisierung auch als Hilfe im Praxisalltag erfahren. Davon hängt die Akzeptanz der Digitalisierung ab.

Die wichtigsten Gesetzesinhalte im Einzelnen

  • Bei der Entwicklung und Bereitstellung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) gilt künftig ein differenziertes Marktmodell, in dem die Digitalagentur unterschiedliche Rollen einnimmt: Anwendungen, die auf dem Markt vielfach angeboten werden, werden weiterhin von der Digitalagentur spezifiziert und in unterschiedlichen Abstufungen durch die Anbieter entwickelt. Wesentliche Komponenten und Dienste der TI sollen in Zukunft zentral per Vergabeverfahren beschafft und den Leistungserbringern von der Digitalagentur bereitgestellt werden können. Komponenten und Dienste der TI, die zentral und nur einmalig vorhanden sein können, können in der Verantwortung der Digitalagentur entwickelt und betrieben werden. So werden Qualität, Wirtschaftlichkeit und die zeitgerechte Bereitstellung der Produkte verbessert und das Gesamtsystem stabiler.
  • Um alle relevanten Informationen schnellstmöglich zusammenzutragen, erhält die Digitalagentur das Mandat, im Interesse der unverzüglichen Störungsbeseitigung Informationen von Herstellern und Anbietern anzufordern und, falls erforderlich, die Beteiligten zu verpflichten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Die Digitalagentur kann auch eigene Maßnahmen ergreifen. Die Anbieter und Hersteller haben der Digitalagentur die hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
  • Die Digitalagentur wird mit weiteren hoheitlichen Aufgaben ausdrücklich beliehen. Das umfasst die Zulassung, das Zertifizierungsverfahren sowie die Erteilung von Anordnungen zur Gefahrenabwehr innerhalb der TI. Um die Sicherheit der TI zu stärken, werden außerdem die Bußgeldtatbestände erweitert und die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Bußgeldbehörde und der Digitalagentur verstärkt.
  • Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) erhält weitere Aufgaben, z.B. wird es qualitative und quantitative Anforderungen an informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen festlegen. Es ist als zentraler Akteur für die Förderung von Interoperabilität verantwortlich. Hierunter fallen auch die Praxisverwaltungssysteme (PVS), für die das KIG u.a. Anforderungen an Architektur und Funktionalitäten beschreiben wird. So wird sichergestellt, dass die Systeme nicht nur auf allen Ebenen interoperabel sind, sondern auch in der Praxis einen echten Mehrwert für die Versorgung bieten.
  • Damit die IT-Systeme die qualitativen und quantitativen Anforderungen auch in der Praxis tatsächlich einhalten, finden die mit dem Digital-Gesetz eingeführten Mechanismen auch hier Anwendung: In einem verpflichtenden Konformitätsbewertungsverfahren wird die Einhaltung der Anforderungen überprüft; bei Fehlen eines Zertifikats ergeben sich für Mitbewerber rechtliche Möglichkeiten wie ein Anspruch auf Unterlassung oder Schadensersatzansprüche.
  • Die Digitalagentur legt Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI fest. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass diese eingehalten und bestehende Hürden bei der Nutzung im Markt beseitigt werden.
  • Die Digitalagentur wird bei der Digitalisierung von Versorgungsprozessen im Gesundheitswesen und der Pflege als Partner unterstützen.
  • Die koordinierende Stelle bei der Digitalagentur erhält die zusätzliche Aufgabe, Anliegen entgegenzunehmen, die mit dem elektronischen Rezept sowie den sicheren Kommunikationsverfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) und dem TI-Messenger (TIM) im Zusammenhang stehen. Hierdurch sollen die Nutzerinnen und Nutzer eine zentrale Stelle für ihre Anliegen zur Verfügung haben.

Quelle: BMG, Pressemitteilung vom 17.07.2024