Implantateregister: Bärendienst für die Patientensicherheit
Vor wenigen Tagen hat das Implantateregister Deutschland seinen Betrieb aufgenommen. Eigentlich hätte das ein wichtiger Schritt für die Patientensicherheit sein können, denn es sollte ermöglichen, dass künftig auftretende Implantatschäden frühzeitig erfasst und betroffene Versicherte umgehend informiert werden. Um sicherzustellen, dass wirklich alle Implantationen an das Register gemeldet werden, sah das Implantateregistergesetz bisher vor, dass Einrichtungen, die eine Implantation nicht oder nur unvollständig melden, dafür nicht vergütet werden. Dies war bisher die einzige Regelung, die einen direkten Einfluss auf die übermittelte Datenqualität genommen hat.
Aufgrund eines kurzfristig beschlossenen Änderungsantrags zum Medizinforschungsgesetz wurde heute entschieden, den Vergütungsausschluss zu streichen und durch eine Vergütungsminderung in Höhe von 100 Euro zu ersetzen. Darüber hinaus sollen Nichtmeldungen in den ersten sechs Monaten nach Beginn der jeweiligen Pflicht zur Registermeldung überhaupt nicht sanktioniert werden. Begründet wird diese Aufweichung des Gesetzes damit, dass dadurch „übermäßige Belastungen der Gesundheitseinrichtungen vermieden“ werden. So wird das Patientenwohl gegen vermeintlich zu viel Bürokratie ausgespielt.
Hierzu erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandvorsitzende des GKV-Spitzenverbands,
„Damit wurde der Patientensicherheit ein Bärendienst geleistet. Bei Knie- und Hüftendoprothesen liegen die Erlöse der Krankenhäuser bei weit über 10.000 Euro. Da liegt eine Sanktion von 100 Euro mutmaßlich unterhalb der Relevanzschwelle und kann deshalb keine Wirkung entfalten. Mit dieser Änderung der Spielregeln werden die implantierenden Einrichtungen geradezu ermuntert, ihre Implantationen, beispielsweise wenn sie schief gegangen sind, nicht an das Implantateregister zu melden. Denn wenn auffällt, dass sie eine Implantation nicht gemeldet haben, müssen sie ab jetzt bei Nichtmeldung nur minimale Sanktionen befürchten. So macht die Bundesregierung aus dem Implantateregister ohne Not einen zahnlosen Tiger.“
Quelle: GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 04.07.2024