KBV: Implantateregister startet – neue Leistungen im EBM

Operative Eingriffe bei Brustimplantaten müssen Vertragsärzte ab dem 1. Juli an das neue Implantateregister Deutschland melden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Meldung wurde jetzt auch die Vergütung geregelt. Konkret werden ein Zuschlag und eine Kostenpauschale neu in den EBM aufgenommen.

Der Gesetzgeber will ein verbindliches bundesweites Register aufbauen, das systematische Langzeitbeobachtungen als Teil der Qualitätssicherung bei der Versorgung von Implantaten ermöglicht. Dazu müssen Ärzte implantatbezogene Maßnahmen, zum Beispiel Implantationen oder Explantationen, melden.

Zum Start des neuen Implantateregisters Deutschland (IRD) betrifft dies zunächst nur operative Eingriffe bei Brustimplantaten. Ab dem 1. Januar 2025 folgen Meldungen zur Erfassung von Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie von Aortenklappen, informiert das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite.

Vor der ersten Meldung muss sich jede Gesundheitseinrichtung, die implantatbezogene Maßnahmen durchführt, einmalig selbst beim IRD registrieren. Das IRD hat dazu eine Webanwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur bereitgestellt und erläutert das Meldeverfahren (siehe Infobox).

Weiterlesen Mitteilung KBV vom 27.06.2024

 

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