Senat beschließt Bundesratsinitiative für Widerspruchslösung bei Organspenden

Aus der Sitzung des Senats am 4. Juni 2024:

In der heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Aufnahme der Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz beim Bundesrat einzubringen.

Die Initiative schließt an den Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2023 an, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, dem Bundesrat einen Gesetzesentwurf für die „Einführung einer Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme im Transplantationsgesetz (TPG)“ zuzuleiten. Schon dieser Vorstoß wurde von Senatorin Dr. Czyborra aktiv unterstützt. Angesichts der fehlenden Aktivität seitens des Bundes wollen die Bundesländer nun eigenständig handeln. Gemeinsam mit anderen Ländern wird Berlin einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes einbringen.

Bei einer Widerspruchslösung wäre grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise spender, es sei denn, sie oder – im Falle ihres Todes – Ersatzpersonen wie etwa die nächsten Angehörigen widersprechen der Organentnahme. Dies würde die Organspende zum grundsätzlichen Normalfall machen, nicht mehr zur Ausnahme, die durch ausdrückliche Zustimmung erreicht werden muss. Angesichts der stabil positiven Einstellung zur Organspende von mehr als 80 Prozent der Bevölkerung entspricht diese Lösung auch der Realität.

Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra: „Mit der Einführung der Widerspruchslösung können wir einen echten Wandel bei der Organspende einläuten! Und wir ermutigen die Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv mit dem Thema zu beschäftigen. Noch viel zu viele Menschen warten vergeblich auf eine Spende. Mit dem Gesetz können wir Leben retten.“

Die aktuelle Regelung im Transplantationsgesetz, die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung, hat sich in der Praxis als ineffektiv erwiesen. Selbst das kürzlich eingeführte Organspende-Register wird voraussichtlich keine signifikante Verbesserung bei den Spenderzahlen bewirken können.

Die Einführung der Widerspruchslösung soll von einer umfassenden Aufklärungs- und Informationskampagne begleitet werden, um sicherzustellen, dass alle Personen ab dem 14. Lebensjahr (ca. 70 Millionen) vollständig informiert werden. Das Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger über die Konsequenzen einer fehlenden Erklärung zur Organ- oder Gewebespende aufzuklären und sie zu ermutigen, eine informierte Entscheidung zu treffen, die jederzeit geändert oder widerrufen werden kann.

Der Gesetzesantrag soll am 14. Juni 2024 im Bundesrat diskutiert und noch vor der Sommerpause der Bundesregierung vorgelegt werden.

Quelle: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Pressemitteilung vom 04.06.2024