Senat beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung des Berliner Ausführungsrechts zum Bundesrecht über die Gesundheitsfachberufe
Aus der Sitzung des Senats am 23. April 2024:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 auf Vorlage von Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, den Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung des Berliner Ausführungsrechts zum Bundesrecht über die Gesundheitsfachberufe und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen.
Das Gesetz dient der Umsetzung von Bundesrecht. Dieses regelt die schulische und hoch-schulische Ausbildung zur Pflegefachperson sowie die hochschulische Ausbildung zur Hebamme und bestimmt dabei auch verschiedene Behördenaufgaben, zum Beispiel die der Prüfungsbehörde für die Staatsprüfung. Im Land Berlin werden die entsprechenden Studiengänge von der Alice-Salomon-Hochschule Berlin, der Charité – Universitätsmedizin Berlin und der Evangelischen Hochschule Berlin angeboten.
Die Umsetzung des Bundesrechts und damit die Wahrnehmung der Behördenaufgaben ist Sache der Länder. Daher müssen für das Land Berlin Bestimmungen erlassen werden, welche Landesbehörden diese Aufgaben konkret wahrnehmen. Für den Pflegebereich ist dies bereits erfolgt. Nunmehr wird der Hebammenbereich ergänzt und werden praktische Erfahrungen im Sinne einer noch effektiveren Zuständigkeitsverteilung umgesetzt. Gleichzeitig werden Folgeänderungen an anderen Gesetzen vorgenommen. Damit wird insbesondere im Interesse der Studierenden eine klare Zuständigkeitsverteilung sichergestellt.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Quelle: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Pressemitteilung vom 23.04.2023