Forschung für den Arbeitsschutz zahlt sich aus: Human-Biomonitoring wichtig für Ermittlung von Schadstoffen wie Weichmachern
„Das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) hat das Stoffwechselprodukt eines bedenklichen Weichmachers in Urinproben von Kindern in NRW nachgewiesen. Wichtig waren dafür Methoden des Biomonitorings. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, eine erstklassige und gut vernetzte Forschung im Bereich des Biomonitoring vorzuhalten“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „Wir tragen damit zur Sicherheit der Beschäftigten und Betriebe bei und freuen uns natürlich, wenn diese Expertise auch darüber hinaus einen wichtigen Beitrag leistet.“
Mit Methoden des Human-Biomonitoring können tatsächliche Schadstoff-Belastung des menschlichen Körpers gemessen werden. Am Arbeitsplatz spielt das eine große Rolle, um mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten festzustellen, Präventionsmaßnahmen abzuleiten oder deren Erfolg zu überprüfen. Human-Biomonitoring ist deshalb auch Bestandteil der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
„Mit dem Human-Biomonitoring erfassen wir alle möglichen Aufnahmepfade über Haut, Mund und Atmung und können so die Gesamtbelastung beruflich Exponierter darstellen und mit der Belastung der Allgemeinbevölkerung aus Umweltquellen vergleichen“, so Dr. Holger Koch vom IPA: „Allein im vergangenen Jahr haben wir in unserem Labor mehr als 5.000 Human-Proben vermessen. Bei den mittlerweile überall vorkommenden Weichmachern handelt es sich um Stoffe, die das Hormonsystem beeinträchtigen, man spricht hier auch von sogenannten endokrinen Disruptoren. Welche Bedeutung das Human-Biomonitoring innerhalb der Europäischen Union hat, zeigt sich auch daran, dass sie es als ein wichtiges Instrument ihrer Chemikalienpolitik fest integriert hat.“
Weitere Informationen:
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e.V. – Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Pressemitteilung vom 15.02.2024