KBV: Ab 1. März wird der Empfang von eArztbriefen zur Pflicht in Praxen

Kurz nach dem Start des eRezepts kommt zum 1. März 2024 eine weitere digitale Pflicht auf Ärzte und Psychotherapeuten zu: der elektronische Arztbrief. Halten Praxen das eArztbrief-Modul dann nicht vor, wird ihnen die TI-Pauschale gekürzt. Doch nicht für alle Systeme steht das Modul zur Verfügung – und das ist nicht das einzige Problem. Im

erläutert Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV die aktuelle Situation.

 

Quelle: KBV, Pressemitteilung vom 01.02.2024