RKI: Inanspruchnahme zahnmedizinischer Leistungen bei geflüchteten Menschen in Deutschland: Ergebnisse des bevölkerungsbezogenen Surveys RESPOND

Die Inanspruchnahme ambulanter zahnmedizinischer Leistungen ist ein wichtiger Indikator für die Beschreibung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. In der Allgemeinbevölkerung liegt die 12-Monats-Prävalenz der Nutzung zahnmedizinischer Leistungen im Schnitt bei 82,2 %. Für geflüchtete Menschen wurde der Indikator bisher kaum erhoben, obwohl Studien einen objektiv hohen Versorgungsbedarf nahelegen. Im Rahmen der bevölkerungs­bezogenen Querschnittstudie RESPOND (2018) wurden in drei repräsentativen, zufallsbasierten Stichproben geflüchteter Menschen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften in Baden-Württemberg und Berlin Selbstangaben zu ihrer Gesundheit und gesundheitlichen Versorgung erhoben, darunter auch zur Inanspruchnahme zahnmedizinischer Leistungen. Der Indikator lag für 68,8 % (594) der insgesamt 863 befragten geflüchteten Menschen vor. Insgesamt gaben 38,2 % an, in den vergangenen 12 Monaten zahnmedizinische Leistungen in Anspruch genommen zu haben, wohingegen 41,4 % noch nie entsprechende Leistungen in Deutschland genutzt haben.

Die Inanspruchnahme zahn­medizinischer Leistungen geflüchteter Menschen ist verglichen mit dem Niveau der Inanspruchnahme in der Gesamtbevölkerung als sehr niedrig und nicht bedarfsgerecht einzuschätzen.

Quelle: Robert Koch Institut, Pressemitteilung vom 17.01.2024