RKI: Inanspruchnahme zahnmedizinischer Leistungen bei geflüchteten Menschen in Deutschland: Ergebnisse des bevölkerungsbezogenen Surveys RESPOND
Die Inanspruchnahme ambulanter zahnmedizinischer Leistungen ist ein wichtiger Indikator für die Beschreibung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. In der Allgemeinbevölkerung liegt die 12-Monats-Prävalenz der Nutzung zahnmedizinischer Leistungen im Schnitt bei 82,2 %. Für geflüchtete Menschen wurde der Indikator bisher kaum erhoben, obwohl Studien einen objektiv hohen Versorgungsbedarf nahelegen. Im Rahmen der bevölkerungsbezogenen Querschnittstudie RESPOND (2018) wurden in drei repräsentativen, zufallsbasierten Stichproben geflüchteter Menschen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften in Baden-Württemberg und Berlin Selbstangaben zu ihrer Gesundheit und gesundheitlichen Versorgung erhoben, darunter auch zur Inanspruchnahme zahnmedizinischer Leistungen. Der Indikator lag für 68,8 % (594) der insgesamt 863 befragten geflüchteten Menschen vor. Insgesamt gaben 38,2 % an, in den vergangenen 12 Monaten zahnmedizinische Leistungen in Anspruch genommen zu haben, wohingegen 41,4 % noch nie entsprechende Leistungen in Deutschland genutzt haben.
Die Inanspruchnahme zahnmedizinischer Leistungen geflüchteter Menschen ist verglichen mit dem Niveau der Inanspruchnahme in der Gesamtbevölkerung als sehr niedrig und nicht bedarfsgerecht einzuschätzen.
Quelle: Robert Koch Institut, Pressemitteilung vom 17.01.2024