KBV: „Dies kann nur der Anfang sein“ – KBV-Vorstand begrüßt Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen
Nach dem Treffen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach mit Ärzte- und Kassenvertretern am Dienstag in Berlin drängt der Vorstand der KBV weiter auf Maßnahmen zur Entlastung aller Praxen. Die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen sei ein Schritt in die richtige Richtung. Sie könne aber nur der Anfang sein.
„Vor dem Hintergrund der drängenden Probleme der ambulanten Versorgung hätten wir uns mehr und deutlich konkretere Lösungs- und Umsetzungsschritte gewünscht“, erklärten die Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner, die an dem Krisengipfel teilgenommen hatten. Eine zukunftsfeste Lösung müsse alle ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen umfassen. Die Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch. Die sieben Forderungen, die die KBV-Vertreterversammlung im August verabschiedet hatte, seien nach wie vor aktuell.
KBV: Entbudgetierung der Fachärzte muss folgen
Im nächsten Schritt müsse nun die Entbudgetierung der Fachärzte folgen, forderte der Vorstand. Auch die Entbürokratisierung gelte es schnell anzugehen. Vermisst würden konkrete Vorschläge, wie die Digitalisierung vorangetrieben werden könne. So enthalte das Maßnahmenpapier keine Aussage dazu, ob die Strafzahlungen im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur endlich abgeschafft würden.
„Wir können die vom Minister vorgestellten Maßnahmen erst genau bewerten, wenn die Details vorliegen“, sagte Gassen den PraxisNachrichten. Noch sei vieles unverbindlich und offen.
In der Pressekonferenz im Anschluss an das Treffen hatte Lauterbach von einer „großen Reform“ gesprochen und erneut angekündigt, „bei den Hausärzten eine Entbudgetierung vornehmen“ zu wollen. Die Entbudgetierung (EBM-Kapitel 3.2) soll demnach nach ähnlicher Systematik wie für die Kinder- und Jugendärzte erfolgen. Reicht das bereitgestellte Geld nicht aus, um alle Leistungen zu vergüten, müssen die Krankenkassen Ausgleichszahlungen leisten.
Lauterbach plant Vorhaltepauschale für Versorgerpraxen
Neben der Entbudgetierung will Lauterbach per Gesetz eine sogenannte Vorhaltepauschale einführen. Hausarztpraxen, die viele Patienten behandeln und Hausbesuche durchführen, sollen die Pauschale für das Vorhalten der angebotenen Leistungen erhalten, wie der Minister erläuterte. Näheres zur Umsetzung gab er noch nicht bekannt.
Jahrespauschale für Chroniker
Für die Versorgung von chronisch kranken Erwachsenen soll es Lauterbach zufolge eine jahresbezogene Versorgungspauschale geben. Hausärzte sollen diese je Versicherten einmal jährlich beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt abrechnen können, unabhängig von der Anzahl weiterer Kontakte.
„Wir verabschieden uns damit von der Quartalssystematik“, betonte der Minister. Dadurch würden unnötige Arztbesuche von chronisch Kranken vermieden. Konsultationen könnten öfter telefonisch erfolgen, zum Beispiel, wenn Patienten ein Rezept oder eine Krankschreibung benötigten. Wie dies im Einzelnen aussehen soll, ließ er ebenfalls offen.
Gesetzentwurf soll im Januar vorliegen
Lauterbach bezifferte die erwarteten Mehrausgaben auf einen dreistelligen Millionenbetrag und kündigte an, die Maßnahmen mit dem Versorgungsgesetz I „so schnell wie möglich“ umsetzen zu wollen. Der Referentenentwurf für das Gesetz solle noch im Januar vorliegen.
Weniger Arzneimittelregresse
Bewegung gibt es bei den Arzneimittelregressen, auf die Lauterbach zufolge „fast vollständig verzichtet“ werden soll. Eine Bagatellgrenze solle dazu führen, dass rund 80 Prozent der Regressfälle entfielen, sagte er. Die von der KBV ebenfalls geforderte Klarstellung zur Anwendung der Differenz-Kosten-Methode auf alle Verordnungen ist allerdings nicht Teil des Maßnahmenpakets. Dies würde vor allem zu mehr Verordnungssicherheit bei medizinisch gebotenen Off-label-use-Verordnungen führen, indem die Krankenkassen eine aus ihrer Sicht gleichwertige und wirtschaftlichere Verordnungsalternative benennen müssten. Die KBV fordert außerdem eine deutliche Reduzierung des Regressrisikos im Zusammenhang mit der Verordnung von Impfstoffen.
Maßnahmen zu Bürokratieabbau und Digitalisierung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat alle Maßnahmen in einem Papier zusammengefasst. Es enthält auch Vorschläge zum Abbau überflüssiger Bürokratie, zur Digitalisierung und zur sektorenübergreifenden Versorgung. Viele der Punkte sind allerdings nicht neu. Unter dem Thema Digitalisierung werden größtenteils bereits beschlossene Gesetze aufgelistet.
KBV steht zum Austausch bereit
„Es ist absolut unerlässlich, die geplanten Schritte jetzt mit der KBV und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu besprechen und auf Praktikabilität zu prüfen“, betonte der Vorstand der KBV. Denn die Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung müssen ohne Frage verbessert werden – und das schnell und konsequent.“
Quelle: KBV, Pressemitteilung vom 11.01.2024