Zahnärzte-Praxis-Panel-Einreichung bis 31.01.2024 verlängert

Zahnärzte-Praxis-Panel-Einreichung bis 31.01.2024 verlängert

Abgesehen davon erhalten teilnehmende Praxen…
…eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 500 € (Einzelpraxen) beziehungsweise 700 € (Berufsausübungsgemeinschaften);…

 

 

Die Teilnahme ist freiwillig.

Zahnärzte-Praxis-Panel: https://www.zäpp.de

ZäPP – Über uns:

Das ZäPP

Mit dem Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) schaffen wir eine verlässliche Datengrundlage für die Vergütungsverhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Diese Verhandlungen werden unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs der zahnärztlichen Leistungen geführt. Hierfür schafft das Zahnärzte-Praxis-Panel Transparenz.

Auftraggeber ist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Durchgeführt wird das ZäPP vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), einem Forschungsinstitut, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder getragen wird. Um den Datenschutz zu gewährleisten, ist für die Handhabung der eingesendeten Unterlagen ein unabhängiger Treuhänder eingeschaltet.

Die Erhebung erfolgt in Form eines Panels. Dies bedeutet, dass möglichst gleichbleibende Teilnehmer über mehrere Jahre hinweg Auskunft geben. Das Ziel des ZäPP ist erreicht, wenn eine repräsentative Anzahl von Praxen am Panel teilnimmt und jährlich die Angaben aktualisiert. Je größer der Rücklauf bei der Befragung, desto höher ist die Akzeptanz der Daten.