Schnittstellenpapier von Deutschem Pflegerat und Bundeszahnärztekammer fordert auch die Politik auf
Mehr interdisziplinäre Kooperationen!
Mundgesundheit und Allgemeingesundheit stehen in engem Zusammenhang. Eine schlechte Mundhygiene kann gesundheitliche Probleme nach sich ziehen. Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit beeinträchtigen oft die Zahnpflege. Die Förderung der Mundgesundheit in der Pflege für Menschen mit Behinderung und pflegerischem Unterstützungsbedarf ist Aufgabe professionell Pflegender, jedoch auch eine interdisziplinäre. Deutscher Pflegerat (DPR) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sehen dabei Verbesserungspotenzial, dargelegt in ihrem aktuell vorgestellten gemeinsamen Schnittstellenpapier „Mundgesundheit bei pflegerischem Unterstützungsbedarf“.
Unter den benannten Schnittstellen werden Probleme kurz skizziert, Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, zu mehr Kooperation und besserer Wissensvermittlung aufgerufen sowie konkrete Forderungen an die Politik eingebracht.
So fordern DPR und BZÄK:
- das im Koalitionsvertrag angekündigte Maßnahmenpaket zur Alterszahngesundheit gemeinsam mit den Fachgesellschaften zu erarbeiten und umzusetzen,
- in das Erarbeitungs- und Abstimmungsverfahren des geplanten „Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ eingebunden zu werden,
- Erweiterung der Möglichkeit des Abschlusses von Kooperationsverträgen auch mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe)
- die sozialrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Zahnärztinnen und Zahnärzte bei GKV-Patienten im Krankenhaus konsiliarisch tätig werden können, um bspw. bei einem zahnärztlichen Eingriff unter Vollnarkose eine stationäre Überwachung zu ermöglichen.
BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz verwies bei der Vorstellung des Papiers zudem auf die unhaltbare, defizitäre zahnmedizinische Versorgung von vulnerablen Gruppen in Vollnarkose: Pro Jahr haben etwa 110.000 Menschen in Deutschland einen dringenden Behandlungsbedarf, der nur unter Narkose stattfinden kann. Diese dringenden Behandlungen können jedoch kaum durchgeführt werden, weil die dafür notwendigen Anästhesisten und Anästhesistinnen dies nicht extrabudgetär vergütet bekommen. Das müsse politisch umgehend korrigiert werden.
Quelle: Bundeszahnärztekammer, Pressemitteilung vom 04.12.2023