Land Berlin: Senat beschließt Änderung des Landeskrankenhausgesetzes

Aus der Sitzung des Senats am 28. November 2023:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, das Vierte Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes beschlossen.

Wesentlicher Inhalt der Änderung ist, dass die seit 1. Januar 2023 erlaubte Auftragsverarbeitung von Gesundheitsdaten der in Berliner Krankenhäusern behandelten Patientinnen und Patienten zukünftig nicht mehr bei der Verwaltung angezeigt werden müssen. Ausreichend ist damit in Zukunft die verbleibende Regelung zur eigenverantwortlichen Prüfung der Krankenhäuser, Externe mit der Verarbeitung von Patientendaten nur dann zu beauftragen, wenn die Voraussetzungen für eine sichere Datenverarbeitung vorliegen.

Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für das Erteilen eines Auftrages vorliegen, obliegt den jeweils Verantwortlichen eines Krankenhauses. Allerdings hat sich bezüglich der nach § 24 Absatz 7 Satz 2 Nummer 3 des Landeskrankenhausgesetzes vor der Auftrags- beziehungsweise Unterauftragsdatenverarbeitung notwendigen Anzeige bei der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung herausgestellt, dass die Anzeigepflicht zu keinen nennenswerten Erkenntnissen führt und den erforderlichen bürokratischen Aufwand bei Krankenhäusern und der Senatsverwaltung nicht rechtfertigt. Insfern ist die neue Regelung auch ein Beitrag zum Abbau von Bürokratie.

Die Vorlage wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zugeleitet.

Quelle: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Pressemitteilung vom 28.11.2023