1 Euro in die Therapie gesteckt, 76 Euro gespart – das ist doch ein super Deal
Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer
Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fand am 17. und 18. November statt.
Eröffnet wurde sie mit einem von Referatsleiter Andreas Brandhorst stellvertretend verlesenen Grußwort des Bundesgesundheitsministers. Darin dankte er der Zahnärzteschaft für ihren engagierten Einsatz in der Pandemie. Er verwies zudem auf ihre zu Recht geäußerten Forderungen, da auch die Praxen unter der Inflation und Teuerungsrate litten, aber zeitgleich auf die notwendigen Sparmaßnahmen. So sei eben auch an der Parodontitisbehandlung zu sparen. Digitalisierung, Bürokratieabbau und i-MVZ wolle man zeitnah konkret angehen. BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz erwiderte, dass es für die Behandlung der Parodontitis ein solides wissenschaftliches Konzept gäbe, ein Euro, der in die Paro-Therapie gesteckt würde, würde 76 Euro an Krankheitskosten ersparen. Das sei doch ein super Deal.
In seinem Grußwort betonte Dietrich Monstadt (CDU/CSU), MdB, dass die Paro-Therapie wichtig für die Volksgesundheit sei, denn viele exorbitante Wechselwirkungen gebe es. Es sei unerklärlich, warum die Versorgung zurückgefahren wurde. Er bezog zudem Stellung zu i-MVZ, Studierendenauswahl und Freiberuflichkeit.
In ihren politischen Berichten stellten BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz sowie die beiden Vizepräsidenten Konstantin von Laffert und Dr. Romy Ermler heraus, dass nicht nur der stationäre Bereich, sondern eben auch der ambulante Bereich unterstützt werden müsse, zumal die stärkere Ambulantisierung des Gesundheitswesens gefordert werde. Zugleich werde der ambulante Bereich, der die Hauptlast der Patientenversorgung in Deutschland trage, ausgebremst durch Bürokratie, alleingelassen mit jahrelangen Teuerungsraten sowie Fachkräfte- und Nachwuchsmangel und bestraft für die hohen Pandemiekosten mit einem Kostendeckel.
Die Delegierten fassten u.a. Beschlüsse zur:
- Stärkung inhabergeführter, freiberuflicher Praxisstrukturen,
- Anerkennung der Tagesabschlussdokumentation,
- unveränderten Beibehaltung der abschließenden Wischdesinfektion,
- wirksamen Bekämpfung des Arzneimittelmangels, zum besseren Schutz medizinischen Personals,
- Anpassung des GOZ-Punktwerts,
- Finanzierung der PAR-Strecke,
- Stopps des Ausverkaufs der Zahnheilkunde an Investoren,
- Sicherung des ZFA-Fachkräftebedarfs,
- Schutz des Arzt-Patientenverhältnisses – individuelle und patientenbezogene Aufklärung muss in zahnärztlichen Händen bleiben,
- Bürokratieabbau,
- Digitalisierung,
- EHDS,
- Musterberufsordnung.
Quelle: Bundeszahnärztekammer, Pressemitteilung vom 20.11.2023