BMG legt Entwurf des Digital-Gesetzes vor
Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet.
Die wichtigsten Inhalte
- Die elektronische Patientenakte soll ab Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out).
- Um ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln künftig besser zu vermeiden, soll die ePA – in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept – für jeden Versicherten mit einer vollständigen, weitestgehend automatisiert erstellten, digitalen Medikationsübersicht befüllt werden.
- Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung und die Nutzung per elektronischer Gesundheitskarte und ePA-App stark vereinfacht werden.
- Digitale Gesundheitsanwendungen werden stärker in die Versorgung integriert und ihr Einsatz transparent gemacht.
- Die assistierte Telemedizin soll einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung bieten, insbesondere auch in schwer zu versorgenden Regionen. Außerdem wird die 30%-Begrenzung für die Telemedizin aufgehoben.
- Der Innovationsfonds wird weiterentwickelt und verstetigt. So können innovative Versorgungsformen dauerhaft erprobt und der Transfer in die Versorgung gestärkt werden.
- Ein Digitalbeirat bei der gematik, der unter anderem mit Vertretern des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Medizin und der Ethik besetzt sein wird, soll künftig die gematik bei all ihren Festlegungen mit abgewogenen Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit beraten.
Der Referentenentwurf zum Digital-Gesetz ist am 13. Juli 2023 in die Verbändeanhörung gegangen.
- Referentenentwurf Digital-Gesetz, PDF-Datei (barrierefrei, 1 MB)
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 13.07.2023