DGUV: Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wird digitalisiert

Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein. Das ist die Konsequenz der Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) , die am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. In der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.

Neben der Digitalisierung der Meldungen wurden mit der Novellierung des UVAV weitere Änderungen umgesetzt.

Weiterlesen Meldung DGUV vom 25.07.2023