BÄK: Weltnichtrauchertag 2023: Bundesärztekammer unterstützt #NahrungStattTabak

„Laut Weltgesundheitsorganisation werden weltweit etwa vier Millionen Hektar Land für den Tabakanbau vergeudet. Diese Fläche könnte sinnvoller für den nachhaltigen Anbau von Nahrungsmitteln genutzt werden, die in Anbetracht von mehr als 800 Millionen Hungernden auf der Welt dringend gebraucht wird“. Darauf verweist Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Sucht und Drogen“ der Bundesärztekammer (BÄK), anlässlich des Weltnichtrauchertages, der in diesem Jahr unter dem Motto #NahrungStattTabak steht. Auch die Umwelt leide unter dem Tabakanbau. Jährlich werde eine Fläche von 280.000 Fußballfeldern für den Anbau und die Trocknung von Tabakpflanzen gerodet.

„Hinzu kommt: Wer nicht raucht, hat mehr Geld für gesunde Lebensmittel zur Verfügung und senkt aktiv das Risiko für Krebs und viele andere Erkrankungen“, betont Dr. Josef Mischo, ebenfalls Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Sucht und Drogen“. Der Konsum von Tabakprodukten sei nach wie vor der größte vermeidbare Risikofaktor für Krebs, Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen. Rund 127.000 Menschen würden allein in Deutschland jährlich an den Folgen ihres Tabakkonsums versterben.

Anlass zur Sorge gibt vor diesem Hintergrund die wieder steigende Raucherquote, insbesondere unter jungen Menschen. Dafür verantwortlich sind unter anderem neue Nikotinprodukte wie E-Zigaretten und Shishas. Sie werden als Lifestyleprodukte vermarktet und sprechen mit ihrer Aufmachung und Aromenvielfalt gezielt jugendliche Verbraucher an. Ihrem Image als trendige Accessoires zum Trotz haben sie jedoch nachweislich negative gesundheitliche Folgen und tragen in erheblichem Maße zur Umweltverschmutzung bei.

Die Bundesärztekammer fordert aus diesem Grund – neben dem Verbot von Aromastoffen in E-Zigaretten – ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Diese werden oft nicht fachgerecht entsorgt und tragen erheblich zu Ressourcenverschwendung und Umweltbelastung durch den Einsatz von Plastik, Metallen und Lithium-Ionen-Akkus bei.

Quelle: Bundesärztekammer, Pressemitteilung vom 30.05.2023