Elektronische Krankmeldung: Abruf um 1.300 Prozent gestiegen – Nutzung für Arbeitgebende ab Januar Pflicht

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist bereit für den Regelbetrieb: Die Pilotphase, in der Arbeitgebende ihre Systeme umstellen und testen konnten, ist erfolgreich abgeschlossen worden. Im letzten Monat haben Arbeitgebende 1,1 Millionen eAU bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerufen – im Vergleich zum Januar dieses Jahres, dem ersten Monat der Pilotierung, eine Steigerung um 1.300 Prozent. Allein von Oktober zu November 2022 gab es eine Steigerung der Abrufe um 78 Prozent. Insgesamt haben Arbeitgebende in der Pilotphase fast vier Millionen elektronische Krankmeldungen ihrer Mitarbeitenden abgerufen. Ab 1. Januar 2023 ist das Verfahren für alle Arbeitgebenden verpflichtend.

GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 29.12.2022 (Kurzversion/Vollversion)