KV Berlin: Müssen Konnektoren aufgrund technischer Defekte ersetzt werden, können Praxen ab jetzt eine Kostenerstattung durch die KV Berlin beantragen

KV Berlin, 22.11.2022:

Ende März 2022 hat das Bundesschiedsamt entschieden, dass die Krankenkassen einen Pauschalbetrag für die Erstattung defekter Konnektoren und stationären Kartenterminals bereitstellen müssen. Im Oktober wurden die Budgets festgelegt, die den KVen pro Kalenderjahr hierfür zur Verfügung stehen. Für die Auszahlung der Erstattung hat die KV Berlin ein einfaches Verfahren etabliert.

Bitte beachten: Die Erstattung gilt nur für Konnektoren, die aufgrund eines technischen Defekts ausgetauscht werden mussten. Das Erstattungsverfahren für Konnektoren, die wegen ablaufender Zertifikate ersetzt werden müssen, wird aktuell noch erarbeitet.