DGUV: Stoßlüften belastet nicht die Heizkostenrechnung

Luftaustausch wichtig für den Infektionsschutz und als Prävention gegen Schimmelbildung

Die Corona-Pandemie ist nicht vorbei. Auch im kommenden Winter wird eine ausreichende Lüftung in Innenräumen wichtig bleiben, um vor Ansteckungen im Büro, in der Schule oder in der Produktion zu schützen. Aber wie geht das zusammen mit der dringenden Notwendigkeit; Energie zu sparen, um Verbrauch und Kosten zu im Zaum zu halten? Die gesetzliche Unfallversicherung informiert.

Arbeiten Menschen in schlecht oder nicht belüfteten Büros, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, selbst wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten eingehalten wird. Um effektiv zu lüften, gibt es zwei Möglichkeiten: Das freie Lüften und die technische Lüftung. Bei Letzterer gelangt über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) kontinuierlich gefilterte Frischluft von außen in die Innenräume. „Bei der freien Lüftung ist die Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und am besten auch mit geöffneten Türen am effektivsten“, so Dr. Simone Peters, Leiterin des Sachgebiets Innenraumklima der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Stoßlüften belaste auch nicht die Energiebilanz. Peters: „Wenn im Winter in regelmäßigen Abständen für drei Minuten richtig stoßgelüftet wird, ist der Verlust an Heizenergie minimal.“ Eine Lüftung über ein dauerhaft gekipptes Fenster sei hingegen nicht empfehlenswert.

Regelmäßiges Lüften ist auch wichtig, um der Schimmelbildung in Räumen vorzubeugen. An vielen Arbeitsplätzen wird in diesem Winter die Raumtemperatur abgesenkt werden. Je weiter diese sinkt, desto größer ist die Gefahr. „Bei zu kühlen Räumen kann sich Kondenswasser bilden. Dies kann wiederum zu Feuchteschäden oder Schimmelpilzbefall führen“, sagt Peters. „In Arbeitsräumen ohne technische Belüftung muss deshalb auf jeden Fall gelüftet werden, um für den notwendigen Luftaustausch zu sorgen. Das entspricht unserer Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften. Man schlägt also zwei Fliegen mit einer Klappe.“

Weitere Informationen:

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) , Pressemitteilung vom 03.11.2022