BZÄK: Sinnvolle Digitalisierung wagen, Umständliches verdient keinen Artenschutz
Sinnvolle Digitalisierung hat das Potential, die Versorgung zu verbessern und kann helfen, aktuelle und künftig noch größere Probleme (demografischer Wandel, Fachkräftemangel) zu lösen.
Dabei geht es nicht um „wie elektrifizieren wir bürokratische Prozesse“, sondern um „wie gestalten wir Prozesse digital besser“.
Ein schlechtes Beispiel ist derzeit die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Deutschland:
Die AU-Bescheinigung wird von der Praxis mit KIM direkt an die Krankenkasse übertragen, jeder Patient erhält trotzdem zwei Ausdrucke (für eigene Unterlagen und für den Arbeitgeber). Wer für das Arbeitgeberverfahren, die direkte Übermittlung von der Krankenkasse an den Arbeitgeber, verantwortlich sein soll, war jahrelang ungeklärt und soll nun voraussichtlich ab 2023 starten.
Für die Praxen gibt es keine Aufwands- oder Zeitersparnis. Im Gegenteil, es wird eine weitere Verwaltungsaufgabe übertragen, die sie vorher nicht hatten (digital + Druck).
In den jährlichen Berichten zum Bürokratieabbau wird die eAU seit Jahren als die Maßnahme zum Bürokratieabbau überhaupt angepriesen.
Was wir brauchen:
• Digitale Neugestaltung von Prozessen – Umständliches und Unverständliches verdient keinen Artenschutz.
• Eine funktionsfähige TI – eine Datenautobahn, die – anders als heute – viele Auffahrten und keine Schlaglöcher hat.
• Digitale Anwendungen, die ausreichend getestet, seriös evaluiert und auskömmlich finanziert sind – Praxen sind keine Beta-Tester.
• Patienten mit elektronischer Patientenakte (ePA), elektronischem Medikationsplan (eMP), Notfalldatenmanagement (NFDM) etc. – bisher sind sie äußerst selten.
• Strukturierte Daten für Versorgung und Forschung – aber nicht, um die IT-Branche mit noch mehr Daten zu beschenken.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erwartet:
Dass die Politik Praxen bei der Digitalisierung unterstützt und nicht umgekehrt.
Fristen, Sanktionen und Schuldzuweisungen helfen nicht – Anreize und Nutzen müssen im Mittelpunkt stehen.
Dass die Krankenkassen ihre Versicherten stärker informieren und mit eGK/ePAs ausstatten.
Quelle: Bundeszahnärztekammer, Pressemitteilung vom 26.10.2022