Land Berlin: Gesundheitssenatorin Ulrike Gote stellt Corona-Konzept für Herbst und Winter vor

1.Der Senat von Berlin hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit möglichen Maßnahmen gegen das Corona-Virus und Corona-Konzept des Landes für den kommenden Herbst und Winter befasst. Eine entsprechende Besprechungsunterlage hat der Senat auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote zur Kenntnis genommen.

Oberste Ziele bleiben vor diesem Hintergrund:

  1. Die Vermeidung einer Überlastung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung, sowohl durch erkrankte Personen als auch durch z.T. erhebliche Personalausfälle, wie sie z.B. im Sommer des laufenden Jahres beobachtet wurden
    2. Die Gewährleistung der Funktionalität von Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs-, Unterstützungs- und Versorgungsangeboten, insbesondere die Aufrechterhaltung der Kritischen Infrastruktur sowie
    3. Der Schutz sogenannter vulnerabler Personen. Dazu gehört auch, die Zahl an Post-COVID-Folgen so gering wie möglich zu halten.

Die bestehende Praxis der Corona-Ampel hat sich insbesondere aufgrund der durch die Omikron-Variante verursachten Infektionen, die mit einer geringeren Krankheitsschwere und höheren Infektionszahlen und Personalausfällen einhergehen, als Grundlage für zu treffende Maßnahmen nicht bewährt.

Deshalb wird die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zusammen mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) unter Berücksichtigung verschiedener Parameter und deren Dynamik eine wöchentliche Lagebewertung entwickeln und diese in Form eines Kurzlageberichtes den anderen Fachverwaltungen zur Verfügung stellen.

Diese Parameter orientieren sich an den Parametern des RKI und beinhalten unter anderem das Infektionsgeschehen (7-Tages-Inzidenz, Abwassermonitoring, Laborsurveillance), die Belastung des Gesundheitswesens (7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz, ITS-Behandlungskapazitäten, Monitoring der Personalausfälle im Gesundheits- und Pflegebereich) sowie altersgruppenspezifische Impfquoten. Die einzelnen Senatsverwaltungen planen dabei in eigener Ressortverantwortung und je nach Ausmaß der eigenen Betroffenheit notwendige Maßnahmen in ihrem Verwaltungshandeln mit.

Welche Schutzmaßnahmen im Herbst 2022 unabhängig von einer etwaigen Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Senat per Rechtsverordnung konkret getroffen werden können, ist nunmehr im Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes geregelt. Für die Feststellung einer epidemischen Lage auf Landesebene (Hotspot) bedürfte es eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses.

Für das Land Berlin wird auf Basis des Infektionsschutzgesetzes ein Stufenmodell beschlossen, das die Maßnahmen vor einer Feststellung einer epidemischen Lage auf Landesebene (Hotspot) definiert und per Verordnung regelt. Dieses gliedert sich in drei Stufen:

1.Stufe: Beibehalten des Status Quo, also der Basisschutzmaßnahmen
(seit dem 01.10.22 in Kraft)
2. Stufe: Einführen einer Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen in bestimmten Bereichen/Ressorts
3. Stufe: Erweiterung der Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen auf zusätzliche Bereiche/Ressorts

Des Weiteren appelliert der Senat an die Eigenverantwortung der Bürger*innen in Bezug auf den Selbst- und Fremdschutz vor einer Infektion und deren Folgen, die gegebenenfalls durch weiterführende verpflichtende Maßnahmen flankiert wird.

Weiterhin empfiehlt der Senat das Einhalten der etablierten AHA-L-Regel (Abstand, Hygiene, Atemmaske, Lüften) und die Selbstanwendung von Antigen-Schnelltests (AGSTs). Darüber hinaus besteht im Rahmen der geltenden Testverordnung des Bundes in Berlin weiterhin ein breites Angebot an Teststellen. Bei Infektionssymptomen wird weiterhin das Aufsuchen eines Arztes einer Ärztin nach vorheriger Kontaktaufnahme empfohlen, um eine ggf. weiter notwendige Diagnostik (u.a. PCR-Nachweistestung) einzuleiten.

Seit dem 13. September 2022 sind in Berlin darüber hinaus angepasste Boosterimpfstoffe gegen verschiedene Varianten (Omikron BA.1, BA.4, BA.5) verfügbar. Die Impfangebote erfolgen insbesondere durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, sowie Betriebsärztinnen und –ärzte. Sie werden flankiert durch mobile Impfangebote und das Corona-Impfzentrum im Ring-Center in der Frankfurter Allee. Sowohl die Funktionalität des Regelversorgungssystems als auch die Verfügbarkeit von Impfstoffen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausreichend gesichert.

Quelle: Senatsverwaltung WGPG, Pressemitteilung vom 13.10.2022