Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgearbeitete neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft (Gültigkeit bis einschließlich 7. April 2023).

Die Landeszahnärztekammer Baden-Würtemberg hat kompakt die aktuellen Arbeitsplatz- und Infektionsschutzregelungen in der Zahnarztpraxis zusammengestellt: