Bundesrat: Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein setzen sich mit einer gemeinsamen Initiative dafür ein, medizinische und pflegerische Einrichtungen in der aktuellen Energiepreiskrise kurzfristig zu unterstützen

Liquidität von medizinischen Einrichtungen sichern
Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein setzen sich mit einer gemeinsamen Initiative dafür ein, medizinische und pflegerische Einrichtungen in der aktuellen Energiepreiskrise kurzfristig zu unterstützen. Am 7. Oktober 2022 entscheidet der Bundesrat, ob er die Länderinitiative aufgreifen und der Bundesregierung eine entsprechende Entschließung zuleiten will.

Gestiegene Energie- und Sachkosten abfedern
Aus Sicht der drei Länder muss die Bundesregierung unverzüglich gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen, um die Liquidität der Krankenhäuser rasch zu sichern. Ziel ist es, die aktuell extrem steigenden Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser und Tageskliniken zeitnah gegenzufinanzieren – ggf. durch unterjährige Zuschlagszahlungen.

Auch für den Bereich der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen, z. B. Arztpraxen, seien ebenfalls Regelungen zu treffen, um nicht refinanzierte Kostensteigerungen zu kompensieren.

Zuschuss aus Steuermitteln gefordert
Damit die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung stabil bleiben, müsse die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten über einen Zuschuss aus Steuermitteln decken.

Für Pflegeeinrichtungen fordern die drei Länder einen Mechanismus, der die außerordentlichen Kostensteigerungen kurzfristig auffängt, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen.

Der Entschließungsantrag weist auf die erwarteten Preissteigerungen im Jahr 2023 hin. Auch diese seien zu finanzieren.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 27.09.2022

  • Drucksache:
    Entschließung des Bundesrates „Kurzfristige Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser, der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wegen außerordentlicher Steigerungen bei Energie- und Sachkosten“