Bundesrat stimmt Covid-19 Schutzgesetz zu – ab 01.10.2022 FFP2-Maskenpflicht auch in Zahnarztpraxen
TOP 65: Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag am 8. September 2022 verabschiedet hatte.
Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.
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BMG, Schutzmaßnahmen ab dem 01.10.2022:
Die haben ein Rad ab. Und was sind z.B. frische Impfungen ??? Und die Arbeitsschutzbestimmungen verbieten ein dauerhaftes tragen der ffp2 Masken ausdrücklich.
Die dann einzuhaltenden Pausenzeiten dürften ca .1/3 der Personalzeit kosten . Aber wir haben ja genug Personal in den Praxen……
Die Empfehlungen zu den Pausenzeiten orientieren sich am Atemwiderstand der FFP2-Masken und der entsprechenden Norm. Investieren Sie in eine FFP2 mit dem ausgewiesenem Atemwiderstand einer FFP1, dafür gibt es keine derartigen Arbeitszeitbegrenzungen.
LZÄK BW: Kammer-Kompakt 40/2022
Bitte betreten Sie unsere Praxis nur mit FFP2-Maske!- PLAKATMOTIV
Und beim Zahnarzt in Schiefling muss man 1 Euro Bezahlen für FFP2 😷
Cool, oder?
Gott vergisst keinen.
Masken in Bayern: https://www.spiegel.de/politik/liebe-melanie-wollte-dich-nur-fragen-ob-bayern-schutzmasken-braucht-a-cb3d4d86-a16d-4dc9-880d-d7d16c23c353
Bei der Maskenempfehlung der ZÄK Berlin war es völlig anders …