Abgeordnetenhaus: Zusammenarbeit mit Doctolib trotz Datenschutzverstößen?

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 19/12556

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Förster (CDU) vom 12.07.2022
  • Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 22.07.2022

zum Thema:

 

Auszug aus den Antworten:

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kritisierte u. a., dass die Nutzenden hierfür [für Coroa Schutzimpfungen in den Impfzentren] zwingend ein Nutzungskonto bei Doctolib anlegen und dabei die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Doctolib akzeptieren müssen. Dies würde die Grenzen der Auftragsverarbeitung überschreiten, indem die Nutzungsdaten der zu impfenden Personen bei der Anlage eines Nutzerkontos auf der Doctolib-Plattform als Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO) verarbeitet und Bürgerinnen und Bürger ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen eingehen würden. Aus Sicht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit seien datenschutzrechtliche Anpassungen notwendig.

Das Land Berlin erhebt keine Daten zu den im Land Berlin verfügbaren bzw. vorhandenen Terminvergabemöglichkeiten. Insbesondere die niedergelassene Ärzteschaft greift auf das Leistungsangebot einer Vielzahl privater Anbieter zurück, wobei der jeweilige Leistungsumfang sehr stark variiert und die Vielfältigen Bedürfnisse und Nutzungserfordernisse der jeweiligen Nutzer spiegelt.