Land Berlin: Ab heute entfällt die Anstrahlung vieler öffentlicher Bauwerke

Die Notwendigkeit Energie einzusparen, betrifft ganz Deutschland und Europa. Um einen Beitrag zu leisten und ein sichtbares Zeichen zu setzen, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz damit begonnen, die Anstrahlung von Gebäuden und Wahrzeichen in ihrer Verantwortung abzuschalten.

Senatorin Bettina Jarasch:

„Angesichts des Krieges gegen die Ukraine und der energiepolitischen Drohungen Russlands ist es wichtig, dass wir möglichst sorgsam mit unserer Energie umgehen. Das gilt auch und gerade für die öffentliche Hand. Deshalb werden wir die in unserer Verantwortung stehenden Gebäude Berlins nicht mehr anstrahlen. Das ist aus unserer Sicht in dieser Situation gut vertretbar, auch um einen sichtbaren Beitrag zu leisten.“

In der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz werden derzeit insgesamt rund 200 Objekte im Land Berlin angestrahlt. Für diese Anstrahlungsobjekte sind ca. 1400 Strahler an Beleuchtungsmasten im Einsatz.

Folgende bedeutende Bauwerke zählen dazu:

Siegessäule, Staatsoper, Deutsche Oper, Zeughaus, Gedächtniskirche, Berliner Dom, Rotes Rathaus, Elefantentor und Eingang Zoo, Jüdisches Museum, Ruine Anhalter Bahnhof, Amerika Gedenkbibliothek, Schloss Charlottenburg, Charlottenburger Tor.
Zudem werden weitere Kirchen (u.a. Nikolaikirche, St. Marien), Statuen (u.a. Reiterstandbild Unter den Linden; Statuen von Bismarck, Moltke und Wagner im Tiergarten) und auch Brückenbauwerke erstmal nicht mehr angestrahlt.

Der Anschlusswert aller Anstrahlungen beträgt ca. 100.000 W, der Stromverbrauch liegt bei ca. 200.000 kWh/Jahr, die Stromkosten belaufen sich auf ca. 40.000 € pro Jahr. Aufgrund der einmaligen Kosten voraussichtlich in ähnlicher Höhe für die manuelle Abschaltung der einzelnen Strahler ist kurzfristig der nennenswerte Energiespar-Effekt entscheidend für die Maßnahme, nicht die reine Wirtschaftlichkeit, die in dieser Situation schwer kalkulierbar ist.

Eine rahmenvertraglich gebundene Elektrofachfirma mit spezieller Sachkunde und Ortskenntnis der Öffentlichen Beleuchtungsanlagen wurde aufgefordert, sofort mit den Vorbereitungen für das Ausschalten der Anstrahlungen zu beginnen. Es werden drei Abfahrkolonnen gebildet, die täglich ca. 100 – 120 Strahler außer Betrieb setzen. Dies erfolgt durch Abklemmen der Strahler in der Mastklappe. Eine Demontage der Strahler erfolgt nicht. Das Ausschalten aller Anstrahlungen sollte somit in 3 – 4 Wochen abgeschlossen sein.

Der Prozess wird eng durch Mitarbeitende des Fachbereichs Öffentliche Beleuchtung begleitet, um eine ordnungsgemäße Arbeitsvorbereitung und Dokumentation sicherzustellen.

Der Ablauf der Arbeiten wurde priorisiert, so dass mit dem Ausschalten im Stadtzentrum begonnen wird und anschließend die Außenbereiche angefahren werden.

Hinweis für Ihre Berichterstattung: Folgende Gebäude sollen bereits heute im Laufe des Tages abgeschaltet werden und demnach nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr angestrahlt sein: Dom, Marienkirche, Lustgarten, Zeughaus, Altes Palais, Reiterstandbild Unter den Linden

Quelle: Senatsverwaltung UMVK, Pressemitteilung vom 27.07.2022